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dein Aktienkauf vom 15.10.2009 liegt nicht mehr in der Spekulationsfrist <1 Jahr. Somit kann dieser finanztechnisch nicht berücksichtigt werden.
Dein Kauf vom 19.11.2008 wird nach dem Halbeinkünfteverfahren behandelt. Das heißt es wird nur die Hälfte deines Verlustes aus diesen Aktien steulich wirksam (hättest du Gewinn gemacht, müsstest du auch nur die Hälfte versteuern).
Die Verluste der in 2009 gekauften Aktien sind voll anzusetzen, da das Halbeinkünfteverfahren zum 01.01.2009 abgeschafft wurde.
Um das ganze genau auszurechnen braucht man noch die Anzahl der gekauften Aktien. Also:
Anzahl der gekauften Aktien am 19.11.2008 = A
Anzahl der gekauften Aktien am 15.01.2009 = B
Anzahl der gekauften Aktien am 23.01.2009 = C
somit beträgt dein Verlust
Verlust = 0,5 * (1546,56 - A * 1,30) + (1108,67 - B * 1,30) + (878,56 - C * 1,30)
Aber eines ist mir aufgefallen: Deine Bank verlangt gewaltig Gebühren!
Guten Morgen!
Kann mir jemand sagen wie man für einen Beitrag Punkte vergibt bzw. einen Thread bewertet?
Ich bekomme das nicht hin...
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
Bitte für "blöde" erklären, da ich es schon ziemlich oft selber versucht habe, ohne Erfolg...
Ich habe schon an meinem Verstand gezweifelt.
Also muß ich mich wohl jetzt zusätzlich bei Ariva anmelden um bewerten zu können, oder gibt es sonst irgendeine Möglichkeit um auf finanzen net zu bewerten?
Viele Grüße und Danke!
Das Blöde ist, dass Du den Thread zwar in ariva lesen kannst und Du kannst auch Dein Pofil quasi von aussen anschauen..aber Du kannst Dich nicht einloggen, da das Passwort von Finanzen.net nicht anerkannt wird.
Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder Du wendest Dich an Ariva und lässt Deine ID einfach rüberziehen oder Du meldest eine eigene ID auf ariva an. So habe ich es - aus Unwissenheit - gemacht. Allerdings würde ich das heute nicht mehr so machen...ich würde ariva bitten, meine ID rüberzuziehen....dieses hin und her zwischen ariva und finanzen.net ist nervig und schlicht unnötig!
stimme Dir absolut zu ...und sitze hier mit einem leichten Grinsen!
Tja, wie heisst es doch so schön...die Geister, die ich rief!!!! Es hat doch alles sein Gutes....die Regierung wollte es halt nicht anders, und den Kuchen ganz allein essen! Dumm nur, dass sie nicht dran gedacht hat, dass es einem ganz schön schlecht werden kann, wenn man zuviel auf einmal isst!!!!
wäre dann noch eine Meldung, das im Spruchverfahren der SO Kurs auf 5 Euro festgesetzt wurde. Natürlich nur Fantasie, aber.......
GRINS
jetzt habe ich da aber nochmals eine Frage.
Bei der Kapitalertragsaufstellung der Sparkasse komme ich mit den Erträgen auf XXXX€. Verluste 687 (HRE)
Der Aktienkauf vom 15.10. wird also nicht in der Verlustrechnung berücksichtigt. Warum wirkt sich der errechnete Betrag (687) nicht in meinem Lohnsteuerprogramm (Steuer Spar Erklärung) aus wenn ich die 687€ dort in Zeile 13 (Kapitalerträge Sparkasse) eintrage? Ich kann dort 5000000€ oder 0 eintragen. Es ändert sich nichts am Betrag.
Unter Private Veräußerungsrechte -> Verlustrechnung werde ich gefragt: Sollen Aktienverluste mit Gewinnen aus Kapitalertägen verrechnet werden? Da habe ich einen Haken drin. Bringt aber nichts....
So unabhängig davon....könnte ich den Kurswert vom 15.10. als außergewöhnliche Belastungen oder sonstiges einreichen?
leider kenne ich die Software nicht, aber probier mal mit neagtiven Vorzeichen, ob sich irgendetwas ändert.
Die Verluste aus dem Kauf 15.10 sind aber (leider) steuerrechtlich endgültig futsch. Einzige Möglichkeit wäre eine zivile Klage an das HRE Management auf Schadensersatz, jedoch sind die Aussichten nach meiner Meinung = 0.
ich kämpfe auch gerade mit meinem Steuerprogramm (Aldi). Das Programm ist auch zu doof, einen vom Finanzamt festgestellten Verlustvortrag für 2009 aus privaten Veräußerungsgeschäften richtig zu interpretieren.
Man muß in die Trickkiste greifen und dem Programm sagen, dass es sich um nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien sind. (wichtig ist der Zusatz "ohne").
Das ist nach deutschem Steuerrecht §23 EStG zulässig:
... Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 in der bis zum 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung können abweichend von Satz 7 auch mit Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Absatz 2 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) ausgeglichen werden. 10Sie mindern abweichend von Satz 8 nach Maßgabe des § 10d auch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus § 20 Absatz 2 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) erzielt.
Das ganze ist so fürchterlich kompliziert, da zum 01.01.2009 das Steuerrecht geändert wurde.
Hi,
da der SO am 16.10.2009 war und all deine Aktien somit länger als 1Jahr in deinem Besitz waren (Spekulationsfrist) hast du finanzamttechnisch keinen Verlust gemacht.
Sorry, so ist es leider vielen gegangen, die wie wir "drin geblieben" sind.
Gruß
andersrum müßte es aber bei einem Nachschlag dann auch so sein, daß dieser steuerfrei ist, wenn die Aktien vor dem Squeeze Out länger als 1 Jahr gehalten wurden. Ist diese Schlußfolgerung richtig?
Grüße an alle enteigneten!!!
RJ
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