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IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden

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IVG Immobilien
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Unlimited Turbo Z.
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jrBroker76:

Hart aber fair

2
01.03.14 10:54
vielen Dank für Ihre e-Mail und Ihr Interesse an unserer Sendung „hart aber fair“. Herr Plasberg hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.



Wir werden Ihre Ausführungen in der Redaktion besprechen. Wenn wir erneut eine Sendung planen, die sich übergeordnet mit dem u.g. Themenbereich beschäftigt, könnten Ihre Hinweise und Gedanken in die redaktionelle Vorbereitung mit einfließen. Wann und ob das jedoch der Fall sein wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht sagen. So ein Thema würde insgesamt wohl eher zu einer Verbraucher-, Wirtschaftssendung wie z.B. WDR/„Markt“ oder ARD/„Plusminus“ passen.



Nochmals herzlichen Dank für Ihr Engagement! Es freut uns sehr, dass so viele Menschen Themenvorschläge machen und damit wichtige Anstöße zur weiteren Gestaltung von „hart aber fair“ geben.



Es wäre schön, wenn Sie auch weiterhin unsere Sendung als Zuschauer verfolgen.



Mit freundlichen Grüßen

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jrBroker76:

hybridanleihe 225 inso

 
01.03.14 11:21
Wird wegen nachrangigkeit gestrichen. Wo beginnt nachrangig?  Wandelanleiheinhaber hätten bei steigenden Kursen profitiert und Aktien genommen. Jetzt pennystock und dann sichere planquote? Wandelanleihen sind glaub auch nachrangig.  Coco bonds jedenfalls ja, daher höherer zins. Frage ob 225 nicht auch für Wandelanleiheinhaber anwendbar wäre
Windradfreund:

§ 93 AG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit

 
01.03.14 12:17
der Vorstandsmitglieder

dejure.org/gesetze/AktG/93.html

Der Ersatzanspruch der Gesellschaft kann

auch von den Gläubigern der Gesellschaft geltend gemacht werden,

soweit sie von dieser keine Befriedigung erlangen können.

Dies gilt jedoch in anderen Fällen als denen des Absatzes 3 nur dann,

wenn die Vorstandsmitglieder die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gröblich verletzt haben; Absatz 2 Satz 2 gilt sinngemäß.

Den Gläubigern gegenüber wird die Ersatzpflicht weder durch einen Verzicht oder Vergleich der Gesellschaft noch dadurch aufgehoben, daß die Handlung auf einem Beschluß der Hauptversammlung beruht.

Ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet,

so übt während dessen Dauer der Insolvenzverwalter oder der Sachwalter das Recht der Gläubiger gegen die Vorstandsmitglieder aus.

(6) Die Ansprüche aus diesen Vorschriften verjähren bei Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung börsennotiert sind,

in zehn Jahren,

bei anderen Gesellschaften in fünf Jahren.
pioti:

Auszug einer Ad-hoc-Mitteilung

 
01.03.14 14:41


bondboard.arielgrafik.de/73-News?news_id=5539375


24.02.2014 12:22

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

....

(iii) Für die nachrangigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufgrund der
Hybridanleihe (ISIN: DE000A0JQMH5) sind im niedergelegten Insolvenzplan
keine Regelungen vorgesehen, so dass diese mit Rechtskraft des
gerichtlichen Bestätigungsbeschlusses nach den Regelungen der
Insolvenzordnung als erlassen gelten.



Weil die Anleihe im Insolvenzplan nicht erwähnt wir, soll sie erlassen werden?!!
Das hätten sie gerne. Das wirklich ein Wunschzettel.

Aber dagegen müssen wir uns wehren!!!
jrBroker76:

Rechtskraft d. gerichtlichen Beschluss

 
01.03.14 15:16
Sehe das mal so. Als Anleiheglaeubiger hat man bis dahin ja mal noch sicher Rechte. Immerhin ist die IVG ja Schuldnerin und es besteht lediglich keine Möglichkeit zu pfaenden wegen Schutzschirm. Aber man kann sich bestimmt einigen. Steht ja so bei Punkt 12 im Plan. Also was die gar nicht brauchen können sind Rechtsstreitigkeiten mit ungewissen Ausgang. Die wollen alles schnell wie möglich in trockene Tücher packen. Daher die Mitteilung dass der Abstimmungstermin auch zeitgleich Pruftermin ist. 20.03 ist noch lange bis hin. Und das Inso recht ist bestimmt nicht für  
jrBroker76:

Konzerne

 
01.03.14 15:23
mit Bilanzsumme von 5.9 mrd und feste werte. Und selbst wenn eine verschuldungsquote von 70 % vorlag.  Dann muss ich halt den Gürtel enger schnallen. Kosten sparen beim Vorstand und objekte verkaufen . Dass jedenfalls ist zu einfach. So kann es nicht durchgehen. Wenn ich weiss dass 2014 drei mrd zu refinanzieren Sind muss ich rechtzeitig anfangen. Das was da lief ist jedenfalls grob fahrlaessig und gehört nicht noch belohnt. Meine meinung
jrBroker76:

und para 225 inso

 
01.03.14 15:32
Hat sicher keine moeglichen Zuflüsse in mrd Höhe aus regressen vorgesehen. Also entweder kaufen die Anleihen gross zurück gerade oder diejenige die es wie ich sehen. Aber Nachfrage ist da und Käufer.  Die zahlen bald auch wieder mehr. Sag nur eine Anleihe für 100 bei 50 Gebühren. Putz ich mir als Verkäufer der sich die mal leisten konnte lieber den Arsch mit ab.
Windradfreund:

BGH hält Börsennotiz für entbehrlich

 
01.03.14 21:03
ich halte den gesamten Börsenschwindel für entbehrlich !
Windradfreund:

allein der Gedanke, daß die Depotbanken in Kunden

 
01.03.14 21:16
depots schnüffeln können erzeugt Kotzgefühle
jrBroker76:

Genau

 
01.03.14 21:23
Als beamteter Richter am BGH oder AG Bonn brauch ich ja keine Kapitalanlage...Mutti zahlt ja regelmäßig jeden Monat. Rendite ist egal, 0.4 % bei der Sparkasse tun es ja auch da die Pensionsansprüche immer noch üppig sind. Hoffe die Herren kommen bald in der Realität an und es gibt nix mehr zu verteilen. Gerne kann Deutschland bankrott gehen. Bitte gerne Danke!  
epcopal:

Globale Situation

 
01.03.14 22:04
Ukraine Krise als Chance für IVG?
Könnte die nächsten Wochen einen Crash an den Weltbörsen geben welche sich zu einem deflatorischem Kollaps ala 2008/2009 ausweiten könnte.
Mit der Konsequenz zum weltweitem unwinding/deleveraging ergo könnten die HF nicht mehr beliebig viele Projekte mit beliebig viel Liquiden Mittel verfolgen, im Gegensatz würde totale Panik bei den Heuschrecken ausbrechen.
Sprich, den HF wird die Grundlage für ihre Raubzüge entzogen!
Das könnte dann wirklich Turbulent in den nächsten Wochen werden vor allem um die IVG, mit neuen Chancen da der Kurs ein hoffnungsloses Niveau erreicht hat!

Jeder kann sich seine eigenen Gedanken dazu machen.  
pioti:

die Hybridanleihe

 
01.03.14 22:21
am 21.11.2013 wurd berichtet, dass das Amtsgericht Bonn den Antrage der Hybridanleihegläubiger abgewiesen hat.

www.anleihencheck.de/news/..._Glaeubiger_Hybridanleihe-5376787

hat einer da etwas genaueres? Was für ein Antrag war das? Wie wurde die Ablehnung begründet?
Windradfreund:

IVG Fonds Was Anleger wissen müssen

 
01.03.14 23:54
IVG Fonds – Was Anleger wissen müssen


Viele Tausend IVG-Anleger haben in die von der IVG aufgelegten Fonds investiert.

Die IVG Immobilen AG, die zunächst als bundeseigenes Unternehmen unter dem Namen "Industrieverwaltungsgesellschaft" bekannt wurde, und im Jahr 1993 privatisiert wurde,

bezeichnet sich selbst als eines der erfolgreichen europäischen Immobilienunternehmen,

das den "Aufstieg in die "Champions-League" geschafft habe.

www.anleger-helfen-anlegern.de/...d=CK7u29S18rwCFZDKtAodzB0Adg

natürlich nur Artikelschreibermeinung, die ich mir nicht zu Eigen mache
wasweisich:

Vergleichsrechnung zum Insolvenzolan

 
02.03.14 00:03
kann mir jemand sagen wo man bei der Vergleichsrechnung zum Insolvenzplan erkennen kann wie hoch der Wert der Immobilien ist?? Laut Frankfurter Allgemeine  vom 20.08.2013 im Wirtschaftsteil steht ´´´´ Die IVG hat Gebäude im Marktwert von 4 MRD Euro in ihrem Bestand´´´´´´ wo sind die in der Berechnung???? nur meine Meinung
pioti:

noch ein Artikel zu der Anleihe

 
02.03.14 00:07
www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/...r-aus/9106426.html

Eie Stellungnahme zum Antrag der Hybridanleihegläubiger seitens des gerichts gibte es laut Artikel nicht. Aber schon damals soll argumentiert worden, dass die angesetzten Werte zu klein gewesen sind...

da der Punkt so umstritten ist, dann soll es zur einer regelinsolvenz kommen. mal schauen, was dabei raus springt. Die tochtergesellschften, wo die "ehrlichen" Leute beschäftigt werden, werden ehe mit Handkuss abgekauft (hoffe ich doch). aber ich kenne mich eh nicht aus.

Dennoch die Frage: Gabe es wirklich eine Ablehnung eines Antrags der Hybridgläubiger?



pioti:

wasweisich

 
02.03.14 00:14
bei der Berechnung der Werte, wird der liquidationswert angenommen. Das schreibt angeblich die InsolvenzOrdnung sogar vor.

Aber eine gute Frage.
wasweisich:

pioti

 
02.03.14 00:46
meine Überlegung war die jetzige Insolvenzforderung von 3.186, 6 Mrd Euro laut Vergleichsrechnung zum Insolvenzplan stehen vor der Insolvenz 4 Mrd an Immobilienwert  + Kapital (hab die Summe gerade nicht im Kopf ) meine es waren ca 1 Mrd Euro entgegen  wie kommt mann da dann auf einen Liquidationswert von nur 1.803,9 Mrd Euro nur meine Meinung
jrBroker76:

Zielführende Maßnahmen?

 
02.03.14 07:06
Zu Mann Kontakt herstellen um zu wissen was der macht. Gibt 4000 Scheine. Der hat seine sicher noch.

Presse einschalten

Für mich ist ein Vergleich mit Enteignung der jüdischen Bevölkerung im dritten Reich erkennbar. Solche Gedanken sorgen immer für eine polarisierenden Effekt. Haben noch drei Wochen. Bisher war alles zu ruhig? Bin verwundert darüber.  
sshooter:

da ich nicht sehr bewandert bin,an der Boerse

 
02.03.14 09:37
(leider) ja...und ich weiss auch,dass man dann die Finger evtl. davon lassen sollte...
aaaaber, ich  denke auch,dass der RICHTER bei seinem Erlass,die Altaktionäre einzuladen,
etwas gedacht hat!
Denn sollte die IVG in dieser Vorgeschlagenen Art u. Weise fallen...hört man den Knall...sicher  nicht nur´bis Berlin!
 
cash-money-b.:

Es wird so sein wie immer in diesem Land

 
02.03.14 10:13
Alles regt sich auf über offensichtliche Dreistigkeit und Willkür der Obrigkeiten. Aber wirklich was unternehmen wird keiner was. Jeder verlässt sich auf den Anderen und am Ende siegt das Böse...

pioti:

das kann natürlich passieren

 
02.03.14 11:03
aber wegen der anleihe würde ich ein oder zwei Schreiben nach Bonn schicken.

Problem. ich weiß nicht so richtig, was ich da rein schreiben soll.

Und mit "Mann" befürchte ich, es könnte ein außergerichtliche Einigung geben. Wenn dass schon im Vorwege feststeht, dann wäre das schon ein Betrug. Die würden für 200 Mio. 400 bekommen und das auf kosten des Rests...
Pajarito:

Vorbereitungen treffen! Bonn wartet!

 
02.03.14 11:04

Aktionäre haben (schon bei Zutritt zum Versammlungsort) ihre Aktionärsstellung durch Vorlage eines aktuellen in Textform (§ 126b BGB) erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut nachzuweisen. Der Nachweis muss den Aktionär als Inhaber bezeichnen sowie die Anschrift des Inhabers, ISIN und WKN, die Anzahl bzw. den Gesamtnennwert der vom jeweiligen Gläubiger gehaltenen Aktien angeben. Insbesondere im Hinblick auf die Feststellung des Stimmrechts muss der Nachweis mit einem Sperrvermerk versehen sein, wonach die von dem Aktionär gehaltenen Aktien für den Zeitraum ab Ausstellung bis zum Ablauf des Tages des Erörterungs- und Abstimmungstermin am 20.3.2014 bei der Depotbank gesperrt gehalten werden.

D.h.Handel eingeschränkt, deutlich geringere Umsätze kurz vor und während des Termins


joey2011:

@Paraito

 
02.03.14 11:10
Ist aber auch noch viel Zeit um die Auflagen trotzdem noch rechtzeitig zum Termin zu erfüllen.
Irgendwo sitzen bestimmt gerade welche und rechnen...
wasweisich:

pioti

 
02.03.14 11:12
dein Ansatz mit der Ablehnung des Antrags der Hybridgläubiger vor Gericht ist glaube ich nicht ganz verkehrt.
((((( die Anleihegläubiger hatten ein Gutachten vorgelegt wonach die  Immobilien vom Sachverwalter der IVG mit einem deutlich zu niedrigen Wert angesetzt worden sei.))))) warum wurde der Antrag abgelehnt???? das ist die Frage . Hat jemand Info diesbezüglich.Vielleicht hat ja nur die verkehrte Gruppe den Antrag eingereicht  weil sie laut Gericht eh nichts zu erwarten haben. Nur meine Meinung
pioti:

vielleicht eine Frage vorweg?

 
02.03.14 11:18
wurde überhaupt ein Antrag von Hybridgläubigern gestellt?

ich habe nur ein Presse-Artikel zitiert. Vielleicht alles nur Meinungsmache und Abschreckung?
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