Vereinbarungen für den Fall eines Wechsels der
Unternehmenskontrolle - Wesentliche Finanzierungsverträge der IVG Immobilien AG
enthalten die für solche Verträge üblichen Regelungen für den
Fall eines Kontrollwechsels. Insbesondere sind die Darlehensgeber
berechtigt, die Darlehen im Fall eines Kontrollwechsels
fällig zu stellen. Ein Kontrollwechsel wird in diesen Vereinbarungen
definiert als eine Übernahme von mehr als 50 % der
Stimmrechte an der IVG Immobilien AG. Sollte ein Gläubiger
aufgrund eines Kontrollwechsels eines der Darlehen fällig
stellen, wäre die IVG Immobilien AG zur unmittelbaren Rückzahlung
der Darlehen verpflichtet.
Unternehmenskontrolle - Wesentliche Finanzierungsverträge der IVG Immobilien AG
enthalten die für solche Verträge üblichen Regelungen für den
Fall eines Kontrollwechsels. Insbesondere sind die Darlehensgeber
berechtigt, die Darlehen im Fall eines Kontrollwechsels
fällig zu stellen. Ein Kontrollwechsel wird in diesen Vereinbarungen
definiert als eine Übernahme von mehr als 50 % der
Stimmrechte an der IVG Immobilien AG. Sollte ein Gläubiger
aufgrund eines Kontrollwechsels eines der Darlehen fällig
stellen, wäre die IVG Immobilien AG zur unmittelbaren Rückzahlung
der Darlehen verpflichtet.