Kursaussetzung:
Sehr geehrter Herr [],
wir nehmen Bezug auf Ihre Telefaxmitteilung vom 14.03.2012 und teilen hierzu mit, dass eine Zuständigkeit des Insolvenzverwalters nicht gegeben ist. Für Anliegen der Aktionäre ist nach wie vor die der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung zuständig. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen können daher auch mangels Kenntnis nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Evelyn Salbaum
Sachbearbeiterin
CURATOR AG Insolvenzverwaltungen
Niederlassung Nürnberg
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