vielleicht noch eines. Du bis Einzelunternehmer, bist nicht überschuldet, dir fällt aber eine Bank aus und wirst zahlungsunfähig. Musst Inso anmelden und bekommst einen IV. Du hast modernen Betrieb, hast Patente und bist in einem interessanten Markt. Der IV verkauft dein Unternehmen viel teurer als die vorhandenen Schulden und alle Kosten. Wer bekommt den Rest. Das muß an dich ausgekehrt werden, denn du hast dein Geld in das Unternehmen gesteckt, bist Risiken eingegangen und gabst dein geistiges Eigentum. Deshalb auch bei Thielert der Rückschluss zur AG, die in diesem Fall an deine Stelle tritt. Allerdings hier natürlich komplizierter.
Noch ein Aspekt: Über Aktienausgaben hat sich die AG Geld besorgt, das u.a. in die GmbH ging. Nicht nur als EK sondern eventuell auch als Darlehen. Deshalb mein Rückschluss zu damals. Wenn ja, wie wird die AG bzw. deren Vertreter hier behandelt? Als reiner Eigentümer oder als Darlehensgeber und damit quasi Gläubiger. Dann ergäben sich natürlich ganz andere Auskunftsrechte. Auch hierzu sollte Ahrendt befragt werden.
Und: Wem gehören die Betriebsstätten? Alleine der GmbH oder sind diese von der AG errichtet und an die GmbH verpachtet. Dann hätte Ahrendt natürlich beste Karten für die AG. Wem gehören auch die Patente? AG oder GmbH?
Es wäre sehr gut, auch die Zahlen der AG - nicht als Konzern und ohne Tochter zu kennen. Was steht da an Schulden und Vermögen. Vielleicht deutlich mehr, als alle wissen.
Wer könnte hier tätig werden?