Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 42757 eingetragenen Marbert Cosmetics GmbH, Bonner Straße 155, 40589 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Fernando di Filippo
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2011, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Horst Piepenburg, Heinrich-Heine-Allee 20, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.08.2011 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen im Verfahren durch Aufgabe zur Post durchzuführen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
Mittwoch, 14.09.2011, 09:00 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss und die in den §§ 149, 159 bis 163 InsO bezeichneten Gegenstände.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 Abs. 1 Satz 3 als erteilt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 113/11
Amtsgericht Düsseldorf, 01.07.2011
www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/...venzverfahren.htm