mit gleichzeitiger Kapitalerhöhung von 17.000.0000 neuen Aktien zu je 1 Euro
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Tagesordnung
1.
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch die Zusammenlegung von Aktien
Die Gesellschaft verfügte am 10. Januar 2013 über ein Grundkapital in Höhe von EUR 29.845.397,00. Der Vorstand hat durch Beschluss vom 11. Januar 2013 im Wege der Einziehung eigener Aktien das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 7,00 auf EUR 29.845.390,00 herabgesetzt.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a)
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 29.845.390,00, eingeteilt in 29.845.390 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung um EUR 26.860.851,00 auf EUR 2.984.539,00 herabgesetzt. Dies entspricht einer Herabsetzung im Verhältnis von 10:1.
Die Kapitalherabsetzung dient zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage. Durch die Kapitalherabsetzung wird der Börsenkurs der einzelnen Aktie technisch steigen; das ermöglicht eine attraktivere Kapitalerhöhung für die zeichnenden Aktionäre. Eine Rückzahlung von Grundkapital an die Aktionäre ist nicht vorgesehen.
Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Zusammenlegung von Aktien, und zwar werden je zehn auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 zusammengelegt.
Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht durch das Zusammenlegungsverhältnis teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der betroffenen Aktionäre verwertet. Die Gesellschaft kann die Verwertung nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vornehmen.
b)
§ 5 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
„5.1 Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.984.539,00 (in Worten: Euro zwei Millionen neunhundertvierundachtzigtausendfünfhundertneununddreißig).
5.2 Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.984.539 (in Worten: zwei Millionen neunhundertvierundachtzigtausendfünfhundertneununddreißig) nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten auf den Inhaber.”
c)
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen.
2.
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Bareinlage
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
a)
Das gemäß Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 1 auf EUR 2.984.539,00 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 2.984.539,00 um bis zu EUR 17.000.000,00 auf bis zu EUR 19.984.539,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 17.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht, die jeweils einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie verkörpern.
Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2013 gewinnberechtigt.
Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stückaktie.
Die neuen Aktien werden den Aktionären (mit Ausnahme der Aktionäre Corsair III Investments (Luxembourg) S.à.r.l. und MPC Münchmeyer Petersen & Co. GmbH, die die auf sie entfallenden Aktien direkt zeichnen) im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten und von einem Kreditinstitut oder einem diesen nach § 186 Abs. 1 Satz 1 AktG gleichgestellten Unternehmen oder einem Konsortium solcher Institute und/oder Unternehmen („Banken“) mit der Verpflichtung gezeichnet, sie den Aktionären im Verhältnis 1:5,7 zum dann festgelegten Bezugspreis anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsrechtsangebots wird zwei Wochen nach Bekanntmachung des Bezugsrechtsangebots betragen. Die Banken sollen einen Bezugsrechtehandel einrichten....
Quelle : Bundesanzeiger vom 15.01.2013
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