Bezugsfrist und Ausübung der Bezugsrechte
Die Bezugsrechte (International Securities Identification Number ("ISIN")
DE000A3E5EU6 /
Wertpapier-Kenn-Nummer ("WKN")
A3E5EU), die sich auf die Bestehenden Aktien beziehen,
werden von der Clearstream Banking Aktiengesellschaft, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, am 4. Oktober 2021 (Auszahlungstag) nach dem Stand vom 1. Oktober
2021, 23:59 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – "MESZ") (Nachweisstichtag (Record Date)),
automatisch den Depotbanken eingebucht. Es obliegt den Depotbanken, die Bezugsrechte auf
die berechtigten Depotkonten der bestehenden Kommanditaktionäre der Gesellschaft einzubuchen.
Um einen Ausschluss von der Ausübung ihrer Bezugsrechte zu vermeiden, müssen die Kommanditaktionäre der Gesellschaft, die Neue Aktien erwerben wollen, ihre Bezugsrechte in Bezug auf die Neuen Aktien innerhalb der Frist
vom 30. September 2021 bis zum 13. Oktober 2021 (jeweils einschließlich)
("Bezugsfrist")
über ihre jeweilige Depotbank bei der Hauptbezugsstelle Hauck & Aufhäuser ("Bezugsstelle")
während der üblichen Banköffnungszeiten ausüben. Den Anlegern wird empfohlen, die jeweiligen Vorgaben ihrer Depotbanken zu befolgen. Bezugsrechte, die während der Bezugsfrist
nicht ausgeübt werden, verfallen und werden wertlos. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird
keine Entschädigung gewährt.