Nachricht vom 18.01.2010 | 11:03 1 mal gelesen
IRW-News: Can Can Lingerie Holding AG
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IRW-PRESS: Can Can Lingerie Holding AG: Can Can Lingerie Holding AG Update im Hinblick auf Akquisition der ALF-Group
Can Can Lingerie Holding AG Update im Hinblick auf Akquisition der ALF-Group
Kensington, den 18. Januar 2010 - Im Anschluss an die Ankündigungen einer beabsichtigen Akquisition (siehe Pressemitteilungen vom 21.12.2009 und 11.1.2010) sowie die jüngsten Meldungen der ALF-Group möchte die Can Can Lingerie Holding AG (ISIN: CH0044678180 / Kürzel: CCH) das folgende Update und eine Zusammenfassung der jüngsten Ereignisse zur Verfügung stellen.
1. ALF Group:
In Übereinstimmung mit der Verpflichtung der ALF-Group, CCH mit Updates im Hinblick auf marktsensible Informationen zu versorgen, veröffentlichte die ALF-Group zwei Meldungen seitdem die Absichtserklärung am 21. Dezember 2009 unterschrieben wurde. Diese beinhalten Folgendes:
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(i) über 65 Prozent des vorgesehenen EBIT (Gewinn vor Zinsen und Steuern) für das Geschäftsjahr 2010 sind bereits erreicht worden. Die ALF-Group geht ´vernünftigerweise davon aus, dass die CCH vorgelegte EBIT-Prognose übertroffen werden wird;
(ii) die ALF-Group hat eine Vorauszahlung in Höhe von 750.000 Euro an CCH gegen die vorgeschlagene Dividende 2010 beschlossen (vorbehaltlich von Bestimmungen und Bedingungen), um CCH bei der Erfüllung der Eigenkapitalanforderungen für den geplanten Wechsel von CCH in den General Standard zu unterstützen;
(iii) die CCH vorgelegte EBIT-Schätzung für das Jahr 2010 liegt am unteren Ende unserer Erwartungen;
(iv) die ALF-Group verkündet die Finanzierung einer Klage gegen Apple Australia mit einer geschätzten Mindestvergütung in Höhe von 1 Mio. AUD für das Geschäftsjahr 2010/2011 (per Ende Juni 2011) zuzüglich des Potenzials, dass dieser Fall in eine Sammelklage (class action) gegen Apple Australia eskalieren könnte, was wiederum weiteres erhebliches Aufwärtspotenzial nach sich ziehen würde, sollte es soweit kommen;
(v) Die ALF-Group hat die Rahmenfinanzierungsvereinbarung mit einer der größten forensischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Australien erneuert;
(vi) die ALF-Group hat ´bei Prozessfinanzierungen eine historische Erfolgsquote von 82,3 Prozent und eine jährliche interne Verzinsung (internal rate of return) von über 2.800 Prozent;
(vii) die ALF-Group hat zugestimmt, bis Ende Januar ihre überarbeiteten Gewinnprognosen für das Geschäftsjahr 2010 und 2011 sowie eine Übersicht der Transaktionen und potenziellen Geschäfte zu liefern, die diese Prognosen zu unterstützen.
2. CCH:
Der Verwaltungsrat und das Management von CCH und der ALF-Group haben auf eine Formalisierung der Absichtserklärung hin gearbeitet. Beide Parteien haben nun das Gefühl, dass sie einen Stand erreicht haben, der die Vorbereitung der formalen Dokumentation ermöglicht, während der Rest der Due Diligence Prüfung abgeschlossen wird. Es wird erwartet, dass die Anwälte in der Woche ab dem 18. Januar 2010 unterrichtet werden und dass sich die geplante Übernahme weiterhin auf einen Abschluss in einem angemessenen Zeitrahmen zu bewegen wird.
3. Eckpunkte der geplanten Transaktion:
- Unterzeichnung einer Absichtserklärung über den Erwerb einer 50-prozentigen Beteiligung an der ALF-Group zuzüglich einer Option, um die anderen 50 Prozent der Aktien dieser Gesellschaft in den nächsten drei Jahren - basierend auf einem vereinbarten Schlüssel - jederzeit kaufen zu können;
- der Unternehmenswert der ALF-Group wird auf 16 Mio. Euro (vorbehaltlich der Due Diligence Prüfung) und auf Basis eines prognostizierten EBIT von 3 Mio. Euro für das Kalenderjahr 2010 taxiert;
- die Aktionäre der ALF-Group haben zugestimmt, Aktien von CCH als vollständige Bezahlung zu akzeptieren und sie sind zudem damit einverstanden, dass diese Transaktion durch die Ausgabe von Aktien basierend auf einer Bewertung von 0,10 Euro pro CCH-Aktie erfolgt;
- CCH verkündet im Rahmen der Absichtserklärung die Bedingung, dass man die Verpflichtung anerkennt, alles Notwendige zu tun, so dass CCH nach Abschluss der Transaktion und ´innerhalb einer angemessenen Frist´ vom Open Market in den General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse wechselt.
Die Meldungen der ALF Group vom 22. Dezember 2009 und dem 13. Januar 2010 können Sie unter den folgenden Links finden: prlog.org/10461756 und prlog.org/10486786
Über CCH
Can Can Lingerie Holding AG entwickelt, erwirbt oder investiert in innovative Unternehmen, die international tätig sind oder expandieren. Wir nutzen unser Know-how bei internationalen Einsätzen und Expansionen mit einem Fokus auf Schwellenländer und China, da wir glauben, dass aufstrebende Märkte ein hervorragendes Umfeld für Wachstum bieten. Wir sind zudem davon überzeugt, dass innovative Unternehmen eine Chance für Wachstum in allen internationalen Märkten offerieren. Durch die Entwicklung und die Zusammenarbeit mit innovativen Unternehmen und unter Nutzung der Vorteile aus der Tätigkeit in den aufstrebenden Märkten maximieren wir das Wachstumspotenzial.
Auf der nächsten Generalversammlung ist eine Änderung des Firmennamens in Can Can Holding AG geplant, um die Aktivitäten des Unternehmens besser widerzuspiegeln.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Can Can Lingerie Holding AG
77-79 Anzac Parade
Kensington, NSW 2033
Australien
Tel.: +61 2 9663 2842
Website: www.cancanholdings.com
eMail: info@cancanholdings.com
public eye CONSULTING BUSCHE
Karsten Busche
Managing Director
Tel.: +49 30 43 05 89 22
eMail: info@publiceye-consulting.com
Die englische Originalmeldung finden Sie unter:
www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=15677
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Autor: dpa-AFX