darstellen und wer diese Rechtsbeugung begeht, sollte mit Anzeigen und hoffentlich auch mit einer entsprechenden Verurteilung rechnen.
Logischerweise darf die Regierung eines Landes nicht unbegrenzt irgendwelche Daten kaufen - und genau dieses Schwachsinnsargument wird von den Unterstützern der Steuerverbrecher in Presse dem Leservolk verkauft. Hätte die Stichprobe keinen einzigen Straftatbestand ergeben, dann hätte man auch meines Erachtens die Daten nicht ankaufen können, bei einem oder zwei von fünf wäre eine Vergrößerung der Stichprobe notwendig gewesen. In Anlehung an ergangene andere Urteile, z.B. über das Bankgeheimnis, kann man aber schließen, dass bei hohen Anteilen von Straftatbeständen der Staat verpflichtet ist, einzugreifen. So gibt es höchstrichterliche Urteile, dass z.B. sogenannte CpD-Konten von Banken lückenlos und systematisch überprüft werden dürfen. CpD = heißt "Conto pro Diverse" - das ist ein Sammelkonto, auf dem z.B. Kundentransaktionen ohne Namensnennung festgehalten werden. Hier sind inzwischen die Banken dazu verdonnert, von Kunden die persönliche Identifikation mit Ausweisen zu verlangen, was eigentlich durch den §154 AO bzw. früher den §163 der alten AO schon immer Pflicht war. Und im Gegensatz zu normalen Konten konnten aufgrund von höchstrichterlichen Urteilen das Finanzamt diese Konten ohne Einschränkungen wie bei anderen Konten schon seit Jahren überprüfen. Die Begründung der höchsten Gericht war, dass über diese Konten in sehr vielen Fällen Steuerbetrügereien begangen würden (auch wenn das nicht immer so leicht erkennbar wie in dem Fall, wo jemand bei einer Transaktion von seinem CpD-Konto nach Luxemburg beim Verwendungszweck "wegen Waigel" eingetragen hatte). Und genau mit dieser Begründung ist der Schäubele sogar verpflichtet anzukaufen.