Ad hoc: PAION GIBT RESTRUKTURIERUNG BEKANNT
23:32 19.12.11
Ad-hoc-Mitteilung nach §15 WpHG
PAION AG / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung
PAION GIBT RESTRUKTURIERUNG BEKANNT
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PAION GIBT RESTRUKTURIERUNG BEKANNT
- Restrukturierungsmaßnahmen führen zu signifikanter Kostenreduzierung
- Sicherung der Liquiditätsreichweite der Gesellschaft bei moderatem
Mittelzufluss bis einschließlich Q2/2013
- Unveränderter Fokus auf der Auslizensierung von Remimazolam
- Abschreibung in Höhe von EUR 6,1 Millionen aufgrund reduzierter
Auslizensierungserwartungen beim Wirkstoff M6G
- Finanzvorstand Bernhard Hofer scheidet zum Ende des ersten Quartals
2012 als Vorstand aus dem Unternehmen aus
- Wechsel des Börsensegments vom Prime Standard in den General Standard
Aachen, 19. Dezember 2011 - Das biopharmazeutische Unternehmen PAION AG
(ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8)
kündigt heute eine umfassende Unternehmensrestrukturierung an, die eine
deutliche Personal- und Kostenreduktion vorsieht. Der
Umstrukturierungsprozess wurde vom Aufsichtsrat der Gesellschaft genehmigt
und wird unmittelbar umgesetzt.
Ziel ist es, die laufenden Kosten der PAION Gruppe signifikant zu
reduzieren, um dadurch eine Fortführung der Kernaktivitäten sicherstellen
zu können. Dazu zählen die Verpartnerung von Remimazolam und die
Fortführung der Phase-Ib-Studie mit Solulin neben den bereits verpartnerten
Projekten Desmoteplase und GGF2.
In diesem Zusammenhang wird die Mitarbeiterzahl um 19 auf 8 reduziert.
Angesichts der geringeren Größe des Unternehmens legt der Finanzvorstand
Herr Bernhard Hofer sein Amt zum Ende des 1. Quartals 2012 nieder. Der
derzeitige Vice President Finanzen, Herr Abdelghani Omari, wird die
Aufgaben von Herrn Hofer unterhalb der Vorstandsebene übernehmen. Die
Vorstandsmitglieder Dres. Mariola und Wolfgang Söhngen reduzieren ihr
Grundgehalt freiwillig auf 60% ab Dezember 2011. Ebenso werden alle
Aufsichtsratsmitglieder ihre feste Vergütung ab Januar 2012 jeweils
freiwillig auf 50 % reduzieren.
Die oben beschriebenen Kostensenkungsmaßnahmen erlauben es, alle
Kernfunktionen und somit das entsprechende Know-how in diesen Bereichen zu
erhalten. Die verbleibenden Mitarbeiter werden ebenfalls einen persönlichen
Beitrag zur Kostenreduzierung leisten.
Die PAION AG ist optimistisch, dass diese Maßnahmen dazu führen werden, das
operative Kerngeschäft auch bei einem moderaten, noch sicherzustellenden
Mittelzufluss über das Jahr 2012 hinaus fortzuführen. Dieses sollte die
Liquiditätsreichweite bis ins zweite Quartal 2013 verlängern, von wo an
Zahlungen aus bestehenden Lizenzverträgen erwartet werden, die die
Liquiditätsreichweite für die weitere Unternehmensfortführung sicher
stellen sollten.
Aufgrund der anhaltenden Investitionszurückhaltung der Pharmabranche konnte
ein Partner für den Schmerzwirkstoff M6G bisher nicht identifiziert werden,
und die Chancen werden jetzt deutlich geringer eingeschätzt als in der
Vergangenheit. Im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses
2011 führt dies zu einer Abschreibung des Buchwertes in Höhe von EUR 6,1
Millionen. Die Abschreibung führt zu einem höheren Jahresfehlbetrag in
2011, hat jedoch keinen Einfluss auf den Kassenbestand der PAION AG, der am
Ende des Jahres bei circa EUR 7,5 Millionen liegen wird.
Der Hauptfokus aller zukünftigen Aktivitäten liegt auf der erfolgreichen
Verpartnerung von Remimazolam. Die laufende Phase-Ib-Studie mit Solulin
wird bis Ende Januar 2012 fortgeführt. Die weitere Entwicklung dieses
Wirkstoffs wird ab Ende Januar von einer potenziellen Finanzierung durch
Dritte abhängig gemacht.
Gleichzeitig wurde ein Wechsel der Börsennotierung der PAION AG vom Prime
Standard in den General Standard des regulierten Marktes der Frankfurter
Wertpapierbörse vom Vorstand beschlossen. Die PAION AG wird einen
entsprechenden Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum Prime
Standard bei der Frankfurter Wertpapierbörse stellen. Die Geschäftsführung
der Frankfurter Wertpapierbörse hat den Widerruf unverzüglich im Internet
(www.deutsche-boerse.com) zu veröffentlichen. Der Zeitraum zwischen der
Veröffentlichung und der Wirksamkeit des Widerrufs beträgt drei Monate. Von
dem Widerruf bleibt die Zulassung der Aktien der PAION AG zum regulierten
Markt (General Standard) unberührt. Der Wechsel des Börsensegments dient
der Reduzierung des mit der Notierung im Prime Standard verbundenen
Zusatzaufwands und damit einer weiteren Kosteneinsparung.
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Ralf Penner
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Martinstraße 10-12
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