Jetzt spielt sich der Machtkampf auch hier ab mit Polemik, Unterstellungen usw.
Zitat: "Ich möchte die Sachverhalte mal objektiv darstellen"
1. Erstmal stellt man sich die Frage, auf welcher Grundlage und welchem Wissen sich jemand anmaßt Dinge "objektiv" darzustellen.
2. Nach dieser Aussage kommen nur subjektive, teilweise unbewiesene Behauptungen.
Beispiel: Die Klage gegen Friedrichsen wird keinen Erfolg haben und dient nur im Rahmen der jetztigen "Schlammschlacht" dazu ....
Ist das objektiv, oder nur subjektiv. Hellseher ? Woher weiß ein Teilnehmer schon heute ob die Klage Erfolg hat. Woher weiß ein Teilnehmer, warum diese Klage geführt wurde.
Soll PNE 11 Mio oder mehr abschreiben ohne zu klagen. Nicht Klagen wäre eine Verletzung der Pflichten des Vorstandes gegenüber den Aktionären. Mit nicht Klagen würde sich der Vorstand strafbar machen.
Beispiel: "Die Klage wurde bewußt von Billhardt initiert" ...
Ist das eine objektive Darstellung oder nicht eher eine subjektive Unterstellung
Beispiel: "Billhardt und Kuprian fürchten um ihren Hintern"
Soll das eine objektive Darstellung sein oder eine subjektive Unterstellung.
Es gibt den Vorwurf der falschen Rechnungen und Bereicherung bei Vestas und WKN. Darüber gibt es staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Wer davon gewußt hat und beteiligt war, wird das Ergebnis dieser Ermittlungen sein. Das Ergebnis kennt hier niemand.
Es gibt den Vorwurf, Unterlagen beim Verkauf zurückgehalten zu haben. Hier jetzt immer die Schuld auf den Käufer und die bewertenden Unternehmen zu schieben, verzerrt die Tatsachen. Schuld ist der, der Unterlagen zurückgehalten hat und nicht der, der darauf reingefallen ist.
Auch dieser Vorwurf der Zurückhaltung ist rechtlich noch nicht geklärt. Auch hier ist die Rolle von Friedrichsen meines Wissens nach noch nicht geklärt.
Zu behaupten, die Klage findet nur im Rahmen der "Schlammschlacht" statt ist eine subjektive Unterstellung.
Wie gesagt, PNE mußte über 11 Mio abschreiben, Aktionäre sind geschädigt worden, es steht der Verdacht im Raum, daß hier Unterlagen nicht vorgelegt wurden.
Zur Klage ist der Vorstand verpflichtet weil es um das Geld der Aktionäre geht.
Ob diese Klage berechtigt ist und Erfolg hat entscheiden nach meinem Wissen in Deutschland die Gerichte und nicht "objektive Teilnehmer"
Vielleicht sollte man hier mit Unterstellungen etwas vorsichtiger sein und Unterstellungen und subjektive Meinungen nicht als "objektive Sachverhalte" darstellen.
Abschließend: Mal eine subjektive Meinung von mir. Im AR befinden sich 3 von Friedrichsen vorgeschlagenen Mitglieder. Jetzt sollen durch die HV noch 3 neue von Friedrichsen vorgeschlagene Mitglieder dazukommen.
Irgendwie habe ich in der Schule etwas anderes über Demokratie gelernt.
Irgendwie irritiert mich schon, daß jemand mit 15 Prozent Aktien sämtliche Aufsichtsratmitglieder vorschlägt.
Ist es nicht etwas ungewöhnlich, daß jemand seine Firma verkauft, dafür Anleihen bzw. nach dem Tausch Aktien hat, zusätzlich viel Bargeld bekommen hat, und nach dem Verkauf das Sagen in der neuen Firma hat. Dies ist eine subjektive Meinung.
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