für die Berechtigung zur Schadensersatzzahlung:
Das ist der Tag, an dem das Urteil aus dem Lamberth-Prozess rechtkräftig wird. Rechtkräftig wird es nicht an dem Tag, an dem es ergeht, sondern nach Ablauf der 30-tägigen Berufungsfrist. Wird keine Berufung eingelegt, wird das Urteil nach Ablauf dieser 30 Tage rechtskräftig - und das ist dann auch der Stichtag.
Falls Berufung eingelegt wird (kommt mMn ziemlich sicher), gilt das gleiche wie oben, nun aber für das Revisionsverfahren. Man könnte sich dann evtl. noch bis zu zwei Jahre Zeit lassen, um die berechtigten Aktien zu erwerben.
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Zu lange warten sollte man allerdings nicht.
Denn wenn jedoch im Feb./März ein Vergleich kommt, dann ist der Tag des Vergleichs maßgeblich. Wer die Aktien an diesem Tag nicht bereits im Depot hatte, geht leer aus.
Man sollte dabei auch bedenken, dass zwischen Kauf der Aktie und Wertstellung im Depot (Clearing) bis zu 3 Tage vergehen können. Entscheidend ist die Wertstellung. D.h. wer am Tag des Vergleichs "noch schnell kauft", erhält trotzdem nichts, weil die Wertstellung erst später erfolgt.
Die Schadenszahlungen sind mMn ordentlich. Schon nach bisheriger Regelung gibt es für FNMAS inkl. Zinsen ca. 90 Cents. Wenn die Kläger das Doppelte rausholen, wären es 1,80 $. Die FNMAS-Aktie selbst schloss gestern bei 2,02 $. Man bekäme sie also rechnerisch für 22 Cents.
Allerdings muss man von den 1,80 $ noch die Anwaltskosten aus der Sammelklage abziehen, die 20 bis 25 % betragen. Es gäbe netto also statt 1,80 $ nur etwa 1,35 $, und man erhielte FNMAS beim Kauf für 2,02 $ für "netto" 67 Cents.
Das ist aber mMn wesentlich interessanter, als für die gleichen
67 Cents (netto) jetzt FNMA zu kaufen. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.