Habe Pinsent Mason geschrieben. Leider auch keine Antwort. Ich gehe davon aus. Egal mit welcher Kanzlei, muss man erst abwarten bis das Musterverfahren entschieden wird, auch wenn es 20 Jahre dauern kann.
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das wird gegeneinander verrechnet, so war es jedenfalls bei mir.
Sprich, der Schaden aus dem Bsp. wären 7k€, der eingeklagt werden kann.
Wie gesagt, keine Garantie auf Richtigkeit.
so langsam läuft die Zeit ab, die Unterschriebenen Dokumente hochzuladen, um an der Sammelklage mit PM teilzunehmen.
Bin seit Wochen hin und hergerissen, ob ich teilnehmen soll oder eben nicht.
Wenn unterm Strich nur 10-15% vom Verlust zu holen ist, bin ich eher dazu geneigt, es abzuhaken, da viele hier von Risiken geschrieben haben, sollten die in die Insolvenz gehen und ich nochmal ein haufen Kohle abdrücken muss.
Mein Schaden liegt bei 35t€ nach Abzug vom Gewinn durch ältere Aktien von Wirecard.
Was super nett wäre, wenn ein paar schreiben würden, bin dabei oder bin nicht dabei und warum :)
Bisher habe ich hier nur still mitgelesen, aber nun möchte ich die aus meiner Sicht vorhandenen Optionen auflisten. Manche von euch scheinen ja die gleichen Frage zu haben. Vielleicht kommen wir so zu ein paar Antworten.
Kurz mein Hintergrund: Privatanleger, Deckungszusage von RSV liegt vor, Schaden in Höhe von ca. 68.000 EUR (der Anteil meiner eigenen Dummheit ist mir bewusst).
Aktuell scheint es folgende Optionen zu geben:
Stiftungsmodell der DSW
Ziel ist, entstandenen Schaden durch Vergleichszahlungen auszugleichen. Befindet sich aktuell in Ausarbeitung. Kann unabhängig/zusätzlich zum Klageweg beschritten werden. Einschätzung: mitmachen, sobald möglich.
Sammelklage via Pinsent Masons mit LitFin-PFK
Direkte Klage gegen EY, um Schadenersatz zu erwirken. Der Start steht bevor. Der SdK empfiehlt die Teilnahme, da 1) internationale Kanzlei; 2) Sammelklage statt KapMuG; 3) einzige PKF für Sammelklage; 4) Geringes Risiko wg. Treuhandkonto und "Vertrag zu Gunsten Dritter).
Es gibt allerdings offene Punkte, die hier bereits genannt wurden: Was passiert nach der ersten Instanz? Kann man wieder aussteigen? U. v. m.
KapMuG-Verfahren von TILP
TILP strengt ein KapMuG-Verfahren an, dem man sich anschließen kann. Das sollte man aus meiner Sicht verfolgen, aber man muss noch nicht tätig werden. Man kann sich einem solchen Verfahren bis zu 6 Monate nach Bekanntmachung anschließen. Aber wichtig: Ein solches Verfahren schafft keinen vollstreckbaren Titel -> danach muss man noch selbst klagen.
Direkte Einzelklage (z. B. via Schirp)
Nun meine Fragen, die ich einfach nicht beantwortet bekomme:
1) Warum jetzt überhaupt eine Klage (über welchen Weg auch immer) anstrengen, wenn TILP davon ausgeht, dass ein KapMuG kommt? Denn dann würden alle anderen Verfahren ausgesetzt werden. Wichtige Info: Der SdK schätzt ein KapMuG-Verfahren gegen EY als nicht zulässig ein! (Habe ich schriftlich per E-Mail.) Tja, wem glaubem?
2) Ja, es gibt eine 3-jährige Verjährungsfrist, also könnte man ja abwarten. Aber was ist mit der Einschätzung von z. B. Schirp, dass EY gerade massiv umbaut, um sich letztlich vor Zahlungen zu drücken (Stichwort "leere Hülle")?
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, wie man als Normalo hier zu irgendeiner sinnvollen Einschätzung kommen soll. Was meint ihr?
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