Feindliche Übernahme
Mit dem Begriff der feindlichen Übernahme bezeichnen in der Regel Manager eines Unternehmens die Handlung eines Investors, der beabsichtigt, dieses Unternehmen zu kaufen, und sich zu diesem Zweck direkt an die Eigentümer des Unternehmens (in der Regel mit einem öffentlichen Übernahmeangebot) wendet, ohne vorher die Einwilligung des Übernahmekandidaten eingeholt zu haben. Die Bezeichnung „feindlich“ stellt oft nur die ablehnende Sicht des Managements des Übernahmekandidaten – für den Kauf der Kapitalmehrheit an einem Unternehmen gegen den Willen von dessen Vorstand, Aufsichtsrat oder Belegschaft – dar; die Literatur spricht daher in diesem Zusammenhang statt von „feindlicher“ auch von einer „unkoordinierten“ Unternehmensübernahme.
Bei Zustimmung des Übernahmekandidaten spricht man von „freundlicher“ Übernahme. Es ist anzumerken, dass „feindliche“ Übernahmen oft in ihren Bedingungen (Preis oder auch Zusagen über Bestand von Standorten, etc.) nachgebessert werden und vom Management oder Aufsichtsrat des Übernahmekandidaten letztlich akzeptiert werden.