entgegen §51 FWB wird aus taktischen Gründen unterblieben sein.Hier dürfte der Hauptgrund das GS gewesen sein,und vor allem die fehlenden Testate.Ohne Testat wäre es nämlich ebenso ein Verstoß.
Ich denke nicht,das dies fahrlässig durch das Management bzw.CFO geschehen ist.
Selbst wenn der Halbjahresbericht im Regelfall nicht von Wirtschaftsprüfern testiert wird,sondern nur zwingend der Jahresbericht ( steht ja auch gerade an.30.09.)so wurde ja der vorhergehende Jahresabschluß 2020 ebensowenig testiert.Und dann dürfte eben auch der Halbjahrsbericht,testiert oder nicht,gegen die Regeln verstoßen.Und ein taktisches Foul zu begehen,wenn die Sanktion / Geldbuße überschaubar ist,geht m.E.in Ordnung.Nur meine Meinung.