Ja,man kann sich nur darüber streiten ob dies sachlich geschah oder nicht.
Man nennt dies einpreisen,die Unsicherheiten bei Gericht,die Abhängigkeit mehr und mehr oder allein von Gerichtsurteilen abhängig zu sein,und im eigenen Handeln blockiert zu sein,
dazu eine Belastung der Gesellschaft.Nun gibt es eine Entlastung im Sinne mehr Umsatz und Gewinn,
und der Kurs ist zurückgelaufen.
Insofern sind die Gründe noch vorhanden,heben sich aber ein Stückweit auf,zumindestens was die Anlageentscheidungen der Aktionäre betrifft,soweit meine bescheidene Ansicht.