Paar Ergänzungen zu deinem Post #358419, insbesondere weil drüben viel Unwahrheiten (vielleicht weil die Leute nicht informiert sind...) verbreitet werden. Es wurde schon mehrmals von verschiedenen Usern behauptet, dass Steinhoff selbst "sammelt" und die Gläubiger ebenso (Blödsinn hoch 2, aber Shoppi postet das gefühlt jeden Tag...) damit sie zusammen mit Steinhoff mehr Stimmrechte bei HV haben, um "die Kleinen rauszuekeln" etc.
Ein ARP bei Steinhoff mach überhaupt keinen Sinn, weil (die kurze Antwort findet man unten):
Höchstens 10 Prozent seines Grundkapitals kann das Unternehmen mit einem solchen Beschluss erwerben. Dieser gilt bis zu fünf Jahre und erlaubt es dem Unternehmen, das Rückkaufprogramm innerhalb dieser Zeit abzuwickeln. Die Ermächtigung zwingt das Unternehmen weder dazu, konkrete Pläne für ein Rückkaufprogramm zu entwickeln, noch ein solches tatsächlich auch umzusetzen. Plant ein Konzern ein Rückkaufprogramm, muss er aber öffentlich bekannt geben, wenn er damit beginnt.Aktien, die ein Unternehmen selbst zurückkauft, haben in Firmenbesitz kein Stimmrecht und kein Recht auf eine Gewinnbeteiligung in Form von Dividendenzahlungen. Folglich erhöhen sich durch den Aktienrückkauf die Dividende und der Stimmrechtsanteil pro verbliebene Aktie.