Das WHOA geht durch, die Gläubiger erhalten vollen Zugriff und der Aktionär geht komplett leer aus.
Und selbst, wenn es nicht durch geht, was natürlich immer möglich ist mEn.
Ich zitiere nochmal aus 359000
Die Finanzgläubiger haben als Bedingung für ihre Unterstützung im Rahmen der Unterstützungsvereinbarung für die Laufzeitverlängerung verlangt, dass SIHNV, falls dieser Umstrukturierungsplan nicht bis zum 29. Juni 2023 umgesetzt wird, eine Struktur einrichten muss, die nicht der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf.
Der für mich entscheidende Satz kommt danach:
In der Folge erklärte sich SIHNV bereit, ein dem niederländischen Recht unterliegendes Sicherheitsdokument zu erstellen, mit dem SIHNV Sicherheiten an seinen Anteilen an einer neuen Topco-Holdinggesellschaft gewährt (die "Neue Topco-Aktienverpfändung").
Steinhoff hat sich also schon bereit erklärt, ebenjenes zu tun.
Damit wäre dann auch mMn eine Insolvenz vom Tisch, da die Gläubiger ja in dem Fall verlängern würden.
Das Gericht wird mMn in der Sitzung keine Veränderungen/ Anpassungen am Akkord mehr vornehmen geschweige denn eine Abfindung oder ähnliches vorschlagen. MWn ist das Gericht dazu noch nichtmal befugt. Anpassungen/ Abfindungen usw hätten mWn nach passieren müssen, bevor der Akkoord bei Gericht zur Homogolatie eingereicht wurde.
Nach meinem Kenntnisstand ist es durchaus richtig, dass Anpassungen im gerichtlichen Verfahren geschehen können.
Ich schrieb aber auch schon vor Wochen, dass mWn das gerichtliche Verfahren mit Einreichen der Startverklaring bei Gericht beginnt. Anpassungen am Akkoord der Draft-Version gab es nach der Consultation Period. Kann man selber auf
www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php
nachlesen.