Eine Einigung mit den Klägern wäre gut, aber ich orientiere mich mal lieber an diesem magischen Datum 30. November 2019 im Umbrella Agreement.
Beiße mir aber momentan an diesem Datum noch meine Zähne aus.
Hatte ich schon mal angesprochen und eine Frage: Wie hoch in € wären 20 % PHL?
Sollten diese als Settlement eingesetzt werden?
S. 22/23 Umbrella Agreement (egal ob SFHG oder SEAG):
"Quartalsdatum ist der 1. Juni, der 1. September, der 1. Dezember und der 1. März in jedem Jahr, das am und ab dem 30. November 2019 beginnt, oder, wenn der 30. November 2019 in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung verlängert wird, der erste Tag des Monats nach dieser Verlängerung und der erste Tag jedes dritten Monats danach."
"Der Abrechnungswert (Settlement Value) bedeutet einen Betrag in Höhe von:
a) vor dem 30. November 2019 den Wert von 20 % der indirekten Beteiligung von SIHNV an PHL.
wie in der CVA PHL Mitteilung dargelegt; oder
b) nach dem 30. November 2019 den niedrigeren Wert von 20 % der indirekten Beteiligung von SIHNV an PHL, wie er in der CVA PHL-Mitteilung und der letzten vierteljährlichen PHL-Mitteilung dargelegt ist, vorausgesetzt, dass:
c) der in der oben genannten CVA PHL-Mitteilung festgelegte Betrag von 20 % der indirekten Beteiligung von SIHNV an PHL kann mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gläubiger der Übermehrheitsgarantie erhöht werden;
(d) der in der oben genannten vierteljährlichen PHL-Mitteilung festgelegte Betrag von 20 Prozent der indirekten Beteiligung von SIHNV an PHL kann mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Simple Majority Guarantee Gläubiger und, wenn er über dem CVA PHL Notice Cap liegt, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Super Majority Guarantee Gläubiger um bis zu 30 Prozent erhöht werden; und
e) Der 30. November 2019 in Absatz (a) und (b) muss um (i) 2 Monate verlängert werden können, wenn vor dem 30. November 2019 (oder einem späteren vereinbarten Zeitpunkt) Vereinbarungen getroffen wurden, die eine vorgeschlagene zulässige globale Einigung durch eine erforderliche Mehrheit der Kläger unterstützen, aber eine solche zulässige globale Einigung bis zu diesem Zeitpunkt nicht umgesetzt wurde, oder (ii) mit Zustimmung der Gläubiger der Mehrheits- Garantie."