Die EQS ist schon bemerkenswert.
1. Hat Steinhoff mit den Gläubigern/Hedgefonds verhandelt - aufgrund der Eingaben im WHOA-Verfahren.
2. Die Gläubiger/Hedgefonds haben Veränderungen am ursprünglichen Enteignungsplan als "nicht akzeptabel" abgelehnt.
3. ABER: Sie bieten jetzt die 20 % CVRs als "Entschädigung" an, die schon im ursprünglichen Plan vom 15.12. standen, und von den Aktionären auf der Hauptversammlung abgelehnt wurden.
Aus meiner Sicht ist das insofern positiv, als sich tatsächlich etwas bewegt. Es wird verhandelt, aber die Gläubiger/Hedgefonds glauben, dass sie mit dem schon angebotenen Brosamen die Aktionäre ködern und das WHOA-Verfahren retten könnten.
Bleibt offen: Wer sind diese "größten Finanzgläubiger"? Haben sie die Mehrheit? Was sagen die anderen Finanzgläubiger?
Hier gibt es keine einheitliche Position, und ich könnte mir vorstellen, dass der Riss, der durch die Hedgefonds geht, noch größer geworden ist. Das werte ich als ersten Erfolg, auch wenn wir noch weit von einer für die Aktionäre tragbaren Lösung weg sind.
Fakt ist auch: Geht das WHOA so durch, was niemand ausschließen kann, würden wir nicht komplett entschädigungslos enteignet. Das ist immer noch viel viel zu wenig. Aber wer sich einmal auf Konzessionen einlässt, könnte auch am Ende zu einem außergerichtlichen Vergleich mit besseren Konditionen gebracht werden. Darauf setze ich.
STEINHOFF INTERNATIONAL HOLDINGS N.V. - CVRs FÜR AKTIONÄRE IM RAHMEN DES WHOA-RESTRUKTURIERUNGSPLANS
Steinhoff International Holdings N.V. wird als "SIHNV" oder die "Gesellschaft" und mit ihren Tochtergesellschaften als "Steinhoff" oder die "Gruppe" bezeichnet. Im Anschluss an die Ankündigung vom 28. März 2023 gibt SIHNV hiermit das folgende Update zu ihrem Restrukturierungsplan nach niederländischem Recht (akkoord) ("WHOA Restrukturierungsplan") bekannt.
Nach der Veröffentlichung des Entwurfs des WHOA-Restrukturierungsplans am 29. März 2023 begann eine Konsultationsphase, in der die betroffenen Interessengruppen ihre Ansichten zum Entwurf des WHOA-Restrukturierungsplans an das Unternehmen übermitteln konnten. Dieser Konsultationszeitraum endete am 17. April 2023 um 18:00 Uhr MEZ. Das Unternehmen hat sich während des Konsultationszeitraums mit den Betroffenen ausgetauscht und die dem Unternehmen übermittelten Stellungnahmen zum Umstrukturierungsplan der WHOA berücksichtigt.
Das Unternehmen tauschte sich auch mit den gerichtlich bestellten Beobachtern, Herrn W. Meijer und Herrn F. Verhoeven, über die ihm während des Konsultationszeitraums vorgelegten Stellungnahmen und die Antworten des Unternehmens darauf aus.
Bestimmte Ansichten, die dem Unternehmen von einigen Aktionären unterbreitet wurden, würden wesentliche Änderungen am Entwurf des WHOA-Umstrukturierungsplans erfordern, die das Unternehmen nur mit Zustimmung seiner Finanzgläubiger vornehmen könnte. Dementsprechend hat sich das Unternehmen mit mehreren der größten Finanzgläubiger über bestimmte Fragen unterhalten, die von den Aktionären im Zusammenhang mit dem Entwurf des WHOA-Umstrukturierungsplans während des Konsultationszeitraums vorgebracht wurden.
Im Anschluss an diese Gespräche gaben diese Finanzgläubiger an, dass eine wesentliche Änderung des WHOA-Umstrukturierungsplans für sie nicht akzeptabel wäre. Sie gaben jedoch an, dass sie (unter generellem Vorbehalt ihrer Rechte) den WHOA-Restrukturierungsplan unterstützen würden, wenn das Unternehmen vertragliche bedingte Wertrechte ("CVRs") einschließt, die den SIHNV-Aktionären als Teil des WHOA-Restrukturierungsplans und nach dessen Bestätigung zugewiesen werden.
Eine Bedingung für diese Unterstützung ist, dass die CVRs, die im Rahmen des WHOA-Umstrukturierungsplans den Gläubigern von SIHNV ("Gläubiger-CVRs") und den Aktionären ("Aktionärs-CVRs") zugewiesen werden sollen, dasselbe Instrument darstellen und denselben Bedingungen unterliegen, mit der Ausnahme, dass die Gläubiger-CVRs ihren Inhabern einen Anspruch auf 80 % des gesamten wirtschaftlichen Anteils am Eigenkapital von New Topco nach dem Abschluss und indirekt auf ihren Anteil an der umstrukturierten Gruppe verleihen, während die Aktionärs-CVRs ihren Inhabern insgesamt einen Anspruch auf 20 % dieses Anteils verleihen.
Nach sorgfältiger Abwägung der Umstände und der Interessen des Unternehmens, der Gruppe und ihrer Stakeholder (einschließlich der Anteilseigner) hat das Unternehmen nun beschlossen, CVRs zugunsten seiner Anteilseigner als Teil des WHOA-Umstrukturierungsplans aufzunehmen.
Weitere Einzelheiten zu den Aktionärs-CVRs werden in dem aktualisierten WHOA-Umstrukturierungsplan enthalten sein, der zu gegebener Zeit auf
www.steinhoffinternational.com veröffentlicht wird.
Quelle:
www.eqs-news.com/news/adhoc/...hoa-restructuring-plan/1803361 Text zur Anzeige gekürzt. Gesamten Beitrag anzeigen »