Übersicht zu allen steuerrechtlichen Änderungen in 2006
1. Freibetrag für Abfindungen wird gestrichen
Sollte ein Betrieb beabsichtigen, sich von einem Mitarbeiter zu trennen und hierfür eine Abfindung vereinbaren, so sollte er genau darüber nachdenken, ob diese Abfindung noch in 2005 gezahlt wird (oder erst in 2006). Ab dem 1.1.2006 gelten neue steuerliche Regeln. Danach wird der steuerliche Freibetrag für Abfindungen gestrichen. Mit anderen Worten: Das Nettoentgelt, das beim Arbeitnehmer ankommt, wird geringer ausfallen. Dies wird in der Regel dazu führen, dass der Arbeitgeber ein höheres Abfindungsbrutto zahlen muss. Deshalb gilt es, soweit dies möglich ist, Abfindungen noch in 2005 zu zahlen (§ 3 Nr. 9 EStG).
2. Steuerfreibetrag für Heirats- und Geburtsbeihilfen wird (zum 1.1.2007) gestrichen
Da die Zahlung von Sonderzuwendungen für die Heirat oder Geburt eines Kindes naturgemäß vom Ereignis selbst abhängt, kann man hier steuerlich nichts gestalten. Anders ist es in den Fällen, in denen die Heirat oder Geburt bereits in 2005 erfolgte, aber eine Zulage bisher noch nicht gezahlt wurde. Sollte diese Zulage noch mit dem Dezembergehalt gezahlt werden, so greift auch hier der Steuerfreibetrag (§ 3 Nr. 15 EStG). Ab dem 1.1.2007 gilt bei allen Zahlungen anlässlich von Heirat oder Geburt eines Mitarbeiters bzw. des Kindes eines Mitarbeiters, dass keinerlei Steuerfreibeträge mehr gelten.
3. Bei Arbeiten an Sonn-, Feiertagen und in der Nacht
Ab dem 1.1.2006 gilt die Steuerfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitzuschläge nur noch bis zu 50 Euro pro Stunde (§ 3b EStG). Oberhalb dieses Stundenlohns wird künftig voll versteuert. Die Sozialversicherungspflicht wird aber künftig bereits ab 25 Euro pro Stunde Grundlohn einsetzen.
4. Absetzbarkeit des Arbeitszimmers wird restriktiver
Nur noch bis einschließlich des Kalenderjahrs 2005 sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer dann steuerlich abzugsfähig, wenn es sich um Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Nebentätigkeit handelt. Ab dem 1.1.2007 können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn dieses den alleinigen Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt
5. Steuervorteil für Jubiläumszuwendungen fällt weg
Nur noch bis zum 31.12.2005 kann der Arbeitgeber Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen steuermindernd in seiner Bilanz einstellen (§5 EStG). Ab dem Jahreswechsel 2005/ 2006 muss er alle bestehenden Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen innerhalb von drei Jahren gewinnerhöhend, d.h. steuererhöhend auflösen.
6. Steuerliche Bewertung von Waren ändert sich
Ab dem 1.1.2006 wird das sog. Lifo-Verfahren (Last-in-First-Out), das besonders günstig für Waren des sog. Umlaufvermögens ist (§6 Abs. Nr. 2a 1 EStG, § 256 HGB) abgeschafft. Es wird ersetzt durch eine sog. Einzelbewertung, bei der jedes Wirtschaftsgut mit dem Wert angesetzt wird, das es "am Markt" er-zielen kann.
7. Anschaffung von Maschinen werden steuerlich attraktiver
Zum 1.1.2006 wird die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter für das abnutzbare Anlagenvermögen von 20 auf 30% im Erstjahr angehoben (§ 7 Abs. 2 EStG). Mit anderen Worten: Die Investition in neue Maschinen rechnet sich steuerlich insbesondere im Erstjahr höher als dies noch in 2005 der Fall war. Steuerspartipps: Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine neue Maschine für Ihr Unternehmen anzuschaffen, so sollten dies das erst nach dem 1.1.2006 tun, da Sie die Anschaffungskosten der Maschine dann schneller abschreiben können. Aufgepasst: Die verbesserten Abschreibungsregeln sollen nur für zwei Jahre, d.h. für 2006 und 2007 gelten.
8. Steuerabschreibung für Wohngebäude in Privatvermögen wird verschlechtert
Zum 1.1.2006 wird die degressive, also die besonders günstige Abschreibung in den Anfangsjahren nach Anschaffung bei Wohngebäuden in Privatvermögen für zukünftige Maßnahmen gänzlich gestrichen (§ 7 Abs. 5 EStG). Mit anderen Worten: Der Erwerb von Wohngebäuden zur privaten Nutzung ist unter Abschreibungsgesichtspunkten im laufenden Jahr 2005 anzuraten. Es kommt nicht darauf an, dass die Anschaffung zu Beginn oder im Laufe des Jahres 2005 erfolgt. Die Anschaffung zum 31.12.2005 ist ausreichend.
9. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit werden - steuerlich gesehen - teurer
Zum 1.1.2007 wird die Pendlerpauschale bis zum 20. Entfernungskilometer von der Wohnung bis zur Arbeitsstätte ersatzlos gestrichen. Ab dem 21. Kilometer bleibt es wie bisher bei 0,30 Euro pro Kilometer, bei einer Entfernung von 25 Kilometern wird künftig dennoch nur noch für 5 Kilometer die Entfernungspauschale gewährt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Da diese Regelung verfassungsrechtliche Risiken in sich birgt, scheint es sinnvoll, auch im Jahr 2006 noch die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten innerhalb der ersten 20 Entfernungskilometer geltend zu machen. Dies gilt etwa für die Monatsfahrkarte der Verkehrsbetriebe oder die tatsächliche Fahrtkosten mit dem PKW, die laut Fahrtenbuch dokumentiert werden. Die Bundessteuerberaterkammer und der Bund der Steuerzahler hat bereits mitgeteilt, dass es Musterverfahren gegen die ersatzlose Streichung der Entfernungspauschale in den ersten 20 Kilometern geben wird.
10. Steuerberatungskosten ab dem Jahreswechsel nur noch für Einkunftserzielung steuerlich absetzbar
Zum 1.1.2006 wird der Abzug privater Steuerberatungskosten als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG) gestrichen. Wichtig: Die steuerliche Abzugsfähigkeit aller anderen Steuerberatungskosten, die mit der Erzielung von Einkünften bspw. aus arbeitnehmerischer Tätigkeit (§ 19 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG), etwa für die Erstellung einer Einnahme-Überschussrechnung oder einer Steuerbilanz gelten, bleiben auch künftig steuerlich abzugsfähig.
11. Rasches Aus für Steuersparmodelle
Bereits rückwirkend zum 11. November 2005 wurden die Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei Steuerstundungsmodellen für Beteiligungen an Film- und Schifffahrtfonds gänzlich gestrichen (§ 15 b EStG).
12. Keine Steuerfreiheit mehr für Sachbezüge in Form von Vermögensbeteiligungen
Sollten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Sachbezüge in Form von Beteiligungen an Vermögen (§ 19 a EStG), wie in der Vergangenheit auch, künftig zukommen lassen, sollten sie hierbei kalkulieren, dass die bisherige Steuerfreiheit zum 1.1.2006 gestrichen wird, rät das Steuerteam des ZDH.
13. Sparerfreibetrag wird gesenkt
Zum 1.1.2007 wird der Sparerfreibetrag für Ledige von 1.370 Euro auf 750 Euro und für Verheiratete von 2.740 Euro auf 1.500 Euro gesenkt (§ 20 Abs. 4 EStG).
14. Kindergeld und Kinderfreibeträge nur noch bis zum 25. Lebensjahr
Bisher galt, dass für Kinder bis zum 18. Lebensjahr und danach in Zeiten ihrer Ausbildung, Berufsausbildung oder Bundeswehr oder sozialem Ersatzjahr bis einschließlich zur Vollendung des 27. Lebensjahrs gezahlt wurden (§ 32 Abs. 4 EStG). Ab dem 1.1.2006 ist dies nur noch für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr der Fall.
15. Steuer auf private Veräußerungsgeschäfte kommt
Wahrscheinlich ab dem 1.1.2008 soll eine neue Steuer eingeführt werden. Sie beträgt 20 Prozent des Veräußerungspreises bei privaten Veräußerungsgeschäften. Die bisherigen Spekulationsfristen für Wertpapiere, d.h. insbesondere für Aktien von einem Jahr und für Immobilien von 10 Jahren werden in Gänze gestrichen (§ 23 EStG).
16. Einnahme-Überschussrechnung
Zum 1.1.2007 erfolgt eine Anpassung der Gewinnermittlung von Einnahme-Überschussrechnern nach § 4 Abs. 3 EStG. Danach sollen Anschaffungskosten für Wertpapiere und ähnliches erst zum Zeitpunkt der Veräußerung abge-zogen werden können.
17. Private Nutzung von Betriebs-Kfz wird teurer
Ebenfalls zum 1.1.2007 wird die Anwendung der bisherigen 1-Prozent-Regelung für die private Nutzung von betrieblichen Kfz nur noch auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögen begrenzt (d.h. bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 Prozent). Beträgt die Nutzung weniger als 50 Prozent, kommt diese günstige Regelung nicht mehr zum Ansatz. Künftig müssen für Kfz, die weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt werden, die tatsächlichen Kosten für die private Nutzung ermittelt werden. Dieser Betrag dürfte in aller Regel höher sein.
18. Neue Anforderungen an die Steuerbilanz
Zum 1.1.2007 wird in § 5 Abs. 1 EStG eine neue Verpflichtung zur Bildung von Bewertungseinheiten in der Steuerbilanz auferlegt. Details liegen noch nicht vor. Sie sollen in einem gesonderten BMF-Schreiben im Laufe des Jahres 2006 festgelegt werden.
19. Investitionszulage bleibt
Die Investitionszulage für die gewerbliche Wirtschaft in den neuen Bundesländern bleibt zunächst - d.h. bis auf weiteres - mindestens aber bis zum 31.12.2007, zu den bisherigen Konditionen.
20. "Reichensteuer" kommt zum 1.1.2007
Für Spitzenverdiener wird bei einem zu versteuernden Einkommen für Ledige in Höhe von 250.000 Euro und für Verheiratete in Höhe von 500.000 Euro der Spitzensteuersatz um drei Punkte von 42 auf 45 Prozent angehoben. Diese Maßnahme soll allerdings nur für nichtgewerbliche Einkünfte gelten. Gewerbliche Einkünfte - d.h. auch von Handwerksunternehmen - bleiben somit außen vor und werden nicht zusätzlich belastet.
21. Der Arbeitnehmerpauschbetrag bleibt
Entgegen anders lautender Veröffentlichungen bleibt der Pauschbetrag für Arbeitnehmer, also der Betrag der als Pauschbetrag steuermindernd bei jedem Arbeitnehmer berücksichtigt wird in Höhe von 920 Euro erhalten.
22. Versicherungssteuer wird angehoben
Zum 1.1.2007 wird die Versicherungssteuer von 16 auf 19 Prozentpunkte angehoben. Die Anhebung erfolgt auf alle neuen, aber auch auf bestehende Versicherungsverhältnisse, d.h. auch bei allen bereits vorhandenen Versiche-rungsverträgen wird die Versicherungssteuer angehoben.
23. Der Umsatzsteuernormalsatz steigt, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz bleibt
Zum 1.1.2007 soll der Umsatzsteuernormalsatz von heute 16 Prozent auf dann 19 Prozent angehoben werden (§12 Abs. 1 UStG). Es bleibt jedoch beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, unter anderem für Lebensmittel und Güter des täglichen Bedarfs.
24. Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Privathaushalten wird erweitert
Bereits zum 1.1.2006 wird der Anwendungsbereich des heutigen § 35 a EStG, nach dem Handwerksleistungen in Privathaushalten bis zu 3.000 Euro im Jahr, davon 20 Prozent, also maximal 600 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden können, deutlich erweitert. Waren bisher nur ausgesuchte Tätigkeiten, die keine eigenen Fachkenntnisse voraussetzten, in dem Katalog der begünstigten Tätigkeiten aufgenommen, so werden ab dem 1.1.2006 alle Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen in privaten Haushalten steuerlich absetzbar. Handwerksunternehmer starten daher schon jetzt Ihre Marketing-Kampagne, wenn Sie Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen anbieten! Sie sollten sehr rasch mit dem Hinweis der steuerlichen Absetzbar-keit werben.
25. Umsatzsteuer erst dann an den Fiskus abführen, wenn die Kasse klingelt
Zum 1.1.2006 werden die sog. Umsatzgrenzen bei der Ist-Versteuerung in den alten Bundesländern von 125.000 Euro auf 250.000 Euro verdoppelt. In den neuen Bundesländern, in denen derzeit eine Umsatzgrenze von 500.000 Euro gilt, die aber zum 31.12.2006 auslaufen sollte, wird diese 500.000 Euro Grenze über den 1.1.2007 hinaus verlängert. Was heißt dies in der Praxis? Betrie-be, die einen Jahresumsatz in den alten Bundesländern von weniger als 250.000 Euro und in den neuen Bundesländern von weniger als 500.000 Euro aufweisen müssen immer erst dann die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, wenn der Auftraggeber die Rechnung begleicht. Ganz praktisch bedeutet dies einen nicht unerheblichen Liquiditätsvorteil.
26. Generelle Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei der Umsatzsteuer geplant
In der Koalitionsvereinbarung ist die Rede von der Einführung des sog. Reverse-Charge-Modells. Danach würde die Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger übergehen, wie dies seit dem 1.4.2004 bereits für Bauleistungen der Fall ist. Für Handwerksbetriebe hätte dies jedoch erhebliche bürokratische Nachteile und auch erhebliche Haftungsrisiken zur Folge, da der Handwerksunternehmer zwischen sieben verschie-denen Auftraggebern unterscheiden müsste, ob eine Rechnung brutto (d.h. mit Mehrwertsteuer) oder netto (d.h. ohne Mehrwertsteuer) gestellt werden muss. Es ist jedoch derzeit überhaupt nicht absehbar, ob das sog. Reverse-Charge-Modell europatauglich ist.
27. Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden wird vereinfacht
Zum 1.1.2007 plant die Große Koalition eine Vereinheitlichung der Spendenhöchstsätze. Details sind noch nicht bekannt. Sie sollen in einem BMF-Schreiben in 2006 erläutert werden.
28. Vereinfachung der steuerlichen Regularien des Reisekostenrechts geplant
Ebenfalls zum 1.1.2007 soll eine Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts erfolgen. Gedacht ist an eine noch stärkere Vereinheitlichung steuerlicher Pauschalien. Details liegen noch nicht vor.
29. Neue Steuer auf Bio-Kraftstoffe
Ab dem 1.7.2006 sollen Bio-Kraftstoffe stärker besteuert werden. Wie bzw. wie hoch die Besteuerung letztendlich aussieht ist derzeit (noch) offen. Näheres wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren 2006 geregelt werden.
30. Erbschaftsteuerrecht für gewerbliche geprägte Personengesellschaften wird verschärft
Zum 1.1.2007 soll der Freibetrag und der Bewertungsabschlag nach § 13 a Erbschaftsteuergesetz für gewerblich geprägte Personengesellschaften entfallen.
31. Steuervereinfachung für KMU wird vorangetrieben
Zum 1.1.2006 soll das Besteuerungsverfahren durch Typisierungen und Pauschalierungen modernisiert und Bürokratie abgebaut werden. Der Bund will zur Senkung des Steuererklärungs- und des Steuerveranlagungsaufwands mit den Ländern einen Ausbau der elektronischen Datenverarbeitung realisieren.
32. Grundlegende Unternehmensteuerreform zum 1.1.2008 geplant
Hierbei sollen auch kleine Unternehmen einbezogen und eine rechtsformneutrale Besteuerung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften hergestellt werden. Es sind zwar noch viele Fragen offen, so bleibt zumindest aber ein Bezugspunkt für die notwendige grundlegende Reform. Eine zentrale Frage ist hier die Zukunft der Gewerbesteuer, die im Koalitionsvertrag offen gelassen wurde.
33. Mittelstandsfreundliche Reform der Erbschaftsteuer kommt
Zum 1.1.2007 sollen Betriebsübergaben steuerlich geschont werden. Für jedes Jahr der Unternehmensfortführung soll zum Erhalt der Arbeitsplätze die auf das Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld reduziert werden. Sie entfällt ganz, wenn das Unternehmen mindestens 10 Jahre nach Übergabe fortgeführt wird.
34. Förderung von Wohnungseigentum zur Altersvorsorge
Zum 1.1.2007 soll das selbstgenutzte Wohnungseigentum besser in die Altersvorsorge integriert werden. Details liegen noch nicht vor. Hierzu soll in 2006 ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren erfolgen.
35. Zuschüsse zur energetischen Gebäudesanierung!
Zum 1.1.2006 soll ein neues Zuschussprogramm zur energetischen Gebäude-sanierung aufgelegt werden. Danach ist daran gedacht, 10 Prozent von Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebestand zu bezuschussen. Details liegen noch nicht vor. Das Gesetz wird rückwirkend begünstigend in Kraft tre-ten.
36. Erleichterung der Buchführung für KMU
Zum 1.1.2006 sollen die Buchführungsgrenzen für Existenzgründer von 350.000 auf 500.000 Euro Jahresumsatz angehoben werden (§ 140, 141 AO).
37. Keine Verschärfung der Energiesteuern für Betriebe
Es bleibt bei den bisherigen Ermäßigungen bei der Stromsteuer für Betriebe. Danach bleiben produzierende Unternehmen steuerbegünstigt oder können gar mit einer Kappung ihrer Energiesteuerbelastung rechnen. Produzierende Unternehmen sollten hierfür einen sog. Erlaubnisschein bei den Zollämtern beantragen, falls sie dies nicht schon getan haben.
38. Mehr Kompetenz für die Länder bei der Grunderwerbsteuer
Im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Beziehung im Grundgesetz (Föderalismuskommission) wird den Ländern die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer übertragen. Der Zeitpunkt der Umsetzung ist jedoch noch völlig offen.
39. Grundsteuer wird reformiert
Auf der Grundlage der Vorschläge aus Bayern und Rheinland-Pfalz soll künftig die Grundsteuer nach den Bodenrichtwerten bemessen werden. Der Zeitpunkt der Umsetzung ist jedoch ebenfalls noch offen. Es wird aber davon ausgegangen, dass noch in 2006 mit einem Gesetzgebungsverfahren begonnen wird.
Quelle: Bundestag, Finanzministerium