DGAP-Adhoc: Bundesgerichtshof entscheidet erneut zugunsten der telegate AG: Deutsche Telekom AG muss weitere 50 Millionen Euro zahlen
Bundesgerichtshof entscheidet erneut zugunsten der telegate AG: Deutsche Telekom AG muss weitere 50 Millionen Euro zahlen
telegate AG / Schlagwort(e): Rechtssache
02.11.2012 12:09
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Entschädigungssumme steigt binnen drei Monaten auf knapp 100 Millionen Euro
München-Martinsried, 2. November 2012 - Der BGH (Bundesgerichtshof) hat entschieden, dass die Deutsche Telekom AG der telegate AG eine weitere Entschädigungssumme von 50 Millionen Euro zahlen muss. Der Anbieter für regionale Werbung und Telefonauskunft hatte über viele Jahre zu hohe Kosten für die Bereitstellung der Telefonbuchdaten an die Deutsche Telekom AG entrichten müssen. Bereits im Juli 2012 hatte der BGH die Entschädigung in Höhe von 47,2 Millionen an zwei telegate-Tochtergesellschaften verfügt. Damit muss die Deutsche Telekom AG innerhalb von drei Monaten insgesamt 97,2 Millionen Euro nach München überweisen. Die Zahlung des ersten Teilbetrags von 47,2 Millionen Euro ist bereits erfolgt. Die telegate AG sieht sich durch die BGH-Entscheidung in ihrer Auffassung bestärkt, dass die Deutsche Telekom AG über Jahre kartellrechtswidrig gehandelt hat und dafür haftbar ist.
Der telegate-Vorstand sieht in den jüngsten BGH-Entscheidungen eine positive Basis für zwei weitere Schadenersatzklagen (LG Köln, AZ 87 O 7/06, LG Köln AZ 81 O 332/06) gegen die Deutsche Telekom AG, die bereits 2005 angestrengt wurden. Ende November 2012 steht hier eine weitere wichtige Verhandlung an. Bei den Klagen geht es um eine Schadenssumme von weiteren rund 110 Millionen Euro inklusive Zinsen.
telegate war durch die überzogenen Datenkosten, die über Jahre an die Deutsche Telekom entrichtet werden mussten, gezwungen, erforderliche Investitionen in das Wachstum des Unternehmens erheblich zu begrenzen und geringere Erträge in Kauf zu nehmen.
Kontakt: Anja Meyer telegate AG Tel.: 0049 89 89541188 E-Mail: anja.meyer@telegate.com
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