Das sieht so manches Landgericht in D inzwischen aber anders. Da gibt es ein paar für VW sehr unangenehme Ansagen. Es wird sich zeigen, was beim Marsch durch die Instanzen (LG - OLG - BGH) noch so alles passiert. VW hat Glück, dass es in D für derartiges keine Sammelklagemöglichkeit gibt. In USA war es zivilrechtlich schnell, blutig und teuer, aber dafür ist jetzt auch weitgehend Ruhe. Natürlich gibt es in USA eine gut organisierte räuberische Klageindustrie, die systematisch Sammelklagen mißbraucht und für jeden Quatsch absurde punitive damages Forderungen stellt, aber die zivilrechtliche Entschädigung für die betroffenen Dieselkäufer in USA war gerade für US- Verhältnisse durchaus in einem vernünftigen Rahmen.