Im ZUsammenhang mit dem von Finanzhans vorgeschlagen Weg ist ev. für dich auch der Post vom 1.02.2019 auf der verlinkten Seite relevant.
Ich persönlich würde aber auf eine postive Entscheidung des Bundesfinanzhofes in der anliegende Sache warten. Der Gestaltungsverdacht ist ja nicht von der Hand zu weisen, zumal bis zum Vollzug der Transaktion hier endgültig Schluß sein sollte. (Ist es schon jetzt....)
Ich persönlich würde aber auf eine postive Entscheidung des Bundesfinanzhofes in der anliegende Sache warten. Der Gestaltungsverdacht ist ja nicht von der Hand zu weisen, zumal bis zum Vollzug der Transaktion hier endgültig Schluß sein sollte. (Ist es schon jetzt....)