Bitte seid vorsichtig, denn Varta "gehört" den Banken.
Das Zauberwort:
"Bei einer Nichteinhaltung von Bedingungen der Sanierungsvereinbarung haben die
finanzierenden Banken grds. das Recht, die Finanzierungsvereinbarung aufzukündigen
und die ausgereichten Darlehen an die VARTA AG jederzeit fällig zu stellen."
[...]
"Die Gesellschaft [Varta] ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen
Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen."
Auf Seite 32 im Jahresabschluss 2022:
varta-ag.com/fileadmin/varta_ag/publications/financial_and_quarterly_reports/VARTA_AG_Jahreabschluss_2022.pdf
"Aufgrund der drohenden Nichteinhaltung von vertraglich definierten Finanzkennzahlen
(Financial Covenants) ist VARTA auf den Abschluss einer Sanierungsvereinbarung mit den
finanzierenden Banken im Rahmen der Anpassung des Konsortialkredits angewiesen.
Diese Sanierungsvereinbarung verpflichtet den Vorstand der VARTA AG zur Umsetzung
von weitreichenden Sanierungsmaßnahmen. Die Sanierungsfähigkeit ist durch einen
externen Sanierungsgutachter fortlaufend zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen.
Bei einer Nichteinhaltung von Bedingungen der Sanierungsvereinbarung haben die
finanzierenden Banken grds. das Recht, die Finanzierungsvereinbarung aufzukündigen
und die ausgereichten Darlehen an die VARTA AG jederzeit fällig zu stellen.
In diesem Zusammenhang weist der Vorstand der VARTA AG insbesondere darauf hin,
dass der Fortbestand der Gesellschaft somit von der erfolgreichen Anpassung der
Finanzierung durch die Konsortialkreditgeber auf Basis der Sanierungsvereinbarung
sowie von dem Erreichen der unter Berücksichtigung der Sanierungsmaßnahmen
angestrebten operativen Budgetziele abhängig ist. In diesem Zusammenhang besteht
eine wesentliche Unsicherheit, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des
Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Die
Gesellschaft ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im gewöhnlichen
Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen.
Aufgrund der drohenden Nichteinhaltung bestehender Covenantsbedingungen im
Konsortialkreditvertrag wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowohl
aus dem Konsortialkredit als auch aus dem Schuldscheindarlehen zum Bilanzstichtag
vollständig als kurzfristig klassifiziert. Mit Abschluss der Sanierungsvereinbarung, welche
voraussichtlich im 2. Quartal 2023 abgeschlossen wird, erfolgt eine Reklassifizierung der
Verbindlichkeiten entsprechend der neu vereinbarten Fristigkeiten in die langfristigen
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten."
Moderation
Zeitpunkt: 05.07.23 12:02
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