EU: Strabag darf bei Walter-Bau-Nachfolger operativ tätig werden
EU: Strabag darf bei Walter-Bau-Nachfolger operativ tätig werden MÜNCHEN (Dow Jones-VWD)--Die österreichische Bauholding Strabag darf bei den Walter-Bau-Teilen operativ tätig werden, die sie zu übernehmen gedenkt. Die EU-Kommission habe Strabag von einem kartellrechtlichen Vollzugsverbot befreit, teilt der Baukonzern über seine deutsche Tochter Strabag AG am Dienstagabend mit. Damit solle der Bauholding Strabag die Möglichkeit gegeben werden, an Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter, mit Bauherren zwecks Akquise von Neugeschäften und bei der Beschaffung von Finanzmitteln mitzuwirken, begründete die EU-Kommission laut einer Strabag-Sprecherin die Entscheidung. Die laufende kartellrechtliche Prüfung der geplanten Übernahme des Walter-Bau-Kerngeschäftes durch die Strabag werde dadurch aber nicht berührt, sagte die Sprecherin weiter. Die Befreiung vom Vollzugsverbot gelte für die als Dachgesellschaft neu gegründete Dywidag Holding und die nicht insolventen Walter-Bau-Töchter Walter Heilit Verkehrswegebau und Dywidag International. Kartellrechtlich könne die Strabag auch schon auf das operative Geschäft der Dywidag SF- und Ing.-Bau GmbH Einfluss nehmen, in der das laufende Geschäft der insolventen Walter Bau gebündelt werden soll. Dies wolle die Strabag aber erst dann tun, wenn ab dem 1. April alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien. Zu diesem Datum soll das Insolvenzverfahren gegen Walter Bau eröffnet werden, womit die geplante Übernahme des Kerngeschäftes durch die Strabag vollzogen werden könnte. -Von Archibald Preuschat, Dow Jones Newswires; +49 (0) 89 55 21 40 32, archibald.preuschat@dowjones.com (ENDE) Dow Jones Newswires/15.3.2005/apr/rio