wie das früher funktioniert hat...
"Prioritäre Maßnahmen
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD setzt folgende finanziellen Prioritäten für die
laufende Legislaturperiode, die nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen:
* Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland sollen weiter finanziell
entlastet werden. Im Jahr 2014 erfolgt ohnehin die letzte Stufe der Übernahme
der Grundsicherung im Alter durch den Bund und damit eine Entlastung der
Kommunen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Darüber hinaus sollen die Kommu-
nen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang
von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits
vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer
jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr.
* Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei der Fi-
nanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Damit sie diese
Aufgaben besser bewältigen können, werden die Länder in der laufenden Legis-
laturperiode in Höhe von sechs Milliarden Euro entlastet. Sollten die veranschlagten Mittel für die Kinderbetreuung für den Aufwuchs nicht ausreichen, werden sie
entsprechend des erkennbaren Bedarfs aufgestockt.
* Für die dringend notwendigen Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruk-
tur werden insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich mobilisiert.
* Für die Städtebauförderung stellen wir insgesamt 600 Millionen Euro zusätzlich
zur Verfügung, um auf 700 Millionen Euro pro Jahr zu kommen.
* Wir wollen Deutschland weiter auf einem Finanzierungspfad zum „0,7-Prozent-
Ziel“ der Mittel der Entwicklungszusammenarbeit am BIP (ODA-Quote) führen
und stellen deshalb in der Legislaturperiode zwei Milliarden Euro bereit.
* Der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung erhöht sich gegenüber den Pla-
nungen um zwei Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode.
* Der Mitteleinsatz für die Eingliederung Arbeitssuchender wird um 1,4 Milliarden
Euro angehoben.
* Der Bund finanziert außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Hochschul-
pakt, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative weiter.
Den Aufwuchs für die außeruniversitäre Forschung finanziert der Bund in Zukunft
allein. Dazu stehen drei Milliarden Euro zur Verfügung.
* Darüber hinaus vereinbart die Koalition, dass in dieser Legislaturperiode zusätz-
lich entstehende finanzielle Spielräume des Bundes zu einem Drittel für die Ent-
lastung der Länderhaushalte eingesetzt werden"