DGAP-Ad-hoc: Deutsche Telekom AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen Deutsche Telekom AG: New Yorker Gericht fällt Entscheidung zugunsten Fusion von T-Mobile US und Sprint 11.02.2020 / 14:50 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Bonn, 11. Februar 2020 New Yorker Gericht fällt Entscheidung zugunsten Fusion von T-Mobile US und Sprint Im Verfahren der General-Staatsanwälte von 13 amerikanischen Bundesstaaten sowie des Districts von Washington DC gegen den Zusammenschluss von T-Mobile US Inc. und Sprint Corp. vor dem United States District Court for the Southern District of New York hat Richter Victor Marrero heute zugunsten des Zusammenschlusses entschieden. Das Gericht hat damit eine Entscheidung getroffen, die im Einklang mit den bereits vorliegenden Genehmigungen der zuständigen amerikanischen Bundes-Behörden Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS), Federal Communications Commission (FCC, Bundesbehörde für den Telekommunikationsmarkt) und Department of Justice (DoJ, US-Justizministerium als oberste Kartellbehörde) steht. T-Mobile US und Sprint werden nach dieser Entscheidung das geplante Fusionsvorhaben weiter vorantreiben. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass den Klägern Rechtsmittel offenstehen.
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