Bayer Aktie Short – die schlechten Nachrichten reißen nicht ab

Montag, 22.04.2024 08:39 von Tippchecker - Aufrufe: 187

Dieses Video wird aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen nicht abgespielt. Wenn Sie dieses Video betrachten möchten, geben Sie bitte hier die Einwilligung, dass wir Ihnen Youtube-Videos anzeigen dürfen.

Bayer wird in wenigen Tagen eine Dividende zahlen, 11 Cent ergeben eine magere Rendite von einem halben Prozent.
Die Aktie befindet sich auf einem neuen Zwischentief, denn die schlechten Nachrichten reißen nicht ab – ein Londoner Gericht hat das Patent für ein Gerinnungshemmer als ungültig erklärt, mit dem Blockbuster Xarelto nimmt der Bayer-Konzern derzeit rund 4 Mrd. Dollar jährlich ein.
Das Nachfolgepräparat Asundexian musste in seiner Phase-III-Studie wegen schlechter Wirksamkeit vorzeitig abgebrochen werden.
Unlängst hat der Konkurrent Boehringer Ingelheim zudem die Bayer als umsatzstärkstes deutsches Pharmaunternehmen überflügelte – keine guten Nachrichten für die Aktie von Bayer.

defensiv – Bayer AG
Put | Laufzeit: 21.03.2025 | Basispreis : 28,00 EUR
https://markets.vontobel.com/de-de/produkte/hebel/optionsscheine/DE000VD3D8S3

offensiv – Bayer AG
Optionsschein | Put | Bayer | 25,00 | 20.12.24
https://zertifikate.morganstanley.com/Produktdetails/DE000ME44SC8

Risikohinweis: Alle Informationen stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der betreffenden Werte dar. Bei den besprochenen Wertpapieren handelt sich um sehr volatile Anlagemöglichkeiten mit hohem Risiko. Dies ist keine Anlageberatung, ihr handelt, auf eigenes Risiko!

Dein Aktien Tipp Checker Thomas Kolb

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News