EQS-Adhoc: SNP SE wird oHV 2024 Vereinbarung zur Zustimmung vorlegen, um offene Rechtsstreitigkeiten mit Erbengemeinschaft nach Dr. A. Schneider-Neureither für die Gesellschaft beizulegen

Dienstag, 07.05.2024 10:33 von DGAP - Aufrufe: 177

EQS-Ad-hoc: SNP Schneider-Neureither & Partner SE / Schlagwort(e): Rechtssache SNP SE wird oHV 2024 Vereinbarung zur Zustimmung vorlegen, um offene Rechtsstreitigkeiten mit Erbengemeinschaft nach Dr. A. Schneider-Neureither für die Gesellschaft beizulegen 07.05.2024 / 10:33 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

SNP SE wird der ordentlichen Hauptversammlung 2024 eine Vereinbarung zur Zustimmung vorlegen, um die offenen Rechtsstreitigkeiten mit der Erbengemeinschaft nach Dr. Andreas Schneider-Neureither für die Gesellschaft beizulegen

Heidelberg, 7. Mai 2024 – Aufsichtsrat und Vorstand der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (ISIN: DE0007203705) werden der ordentlichen Hauptversammlung 2024 eine Vereinbarung zur Zustimmung vorlegen, die der Erledigung der langjährigen Rechtsstreitigkeiten mit der Erbengemeinschaft nach Dr. Andreas Schneider-Neureither dient. Bei Zustimmung der Hauptversammlung wird sich aus der Vereinbarung – unter Berücksichtigung bereits gebildeter Rückstellungen und sämtlicher Verbindlichkeiten – voraussichtlich ein positiver EBIT-Effekt von rund 3 Mio. € für die Gesellschaft ergeben. Die Einberufung zur Hauptversammlung am 27. Juni 2024 wird in Kürze erfolgen.

 

Ansprechpartner Investor Relations: Marcel Wiskow Director Investor Relations Telefon: +49 6221 6425-637 E-Mail:  investor.relations@snpgroup.com

 

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