Die wehende Flagge der EU.
Montag, 14.10.2024 12:29 von | Aufrufe: 169

Nach Blockade: EU verurteilt Israel für Blauhelm-Beschuss

Die wehende Flagge der EU. pixabay.com

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die EU-Staaten haben sich nach einer mehrtägigen Blockade auf eine gemeinsame Verurteilung des israelischen Beschusses von UN-Blauhelmtruppen im Libanon verständigt. In dem am Rande eines Außenministertreffens in Luxemburg veröffentlichten Erklärung heißt es, die Angriffe der israelischen Streitkräfte stellten einen schweren Verstoß gegen das Völkerrecht dar und seien völlig inakzeptabel. Man erwarte dringend Erklärungen und eine gründliche Untersuchung seitens der israelischen Behörden.

Die EU-Erklärung zu den Vorfällen mit mehreren verletzten Blauhelmsoldaten hatte eigentlich bereits Ende vergangener Woche veröffentlicht werden sollen. Wegen einer Blockade des mit Israel besonders eng verbundenen EU-Staats Tschechien zog sich der Prozess allerdings hin. EU-Diplomaten mutmaßten am Montag, dass die Regierung in Prag ihr Vorgehen sogar mit der israelischen Regierung abgestimmt hatte.

In dem nun veröffentlichten Text wird auch ein sofortiges Ende der fortgesetzten Raketenangriffe der Hisbollah auf Israel gefordert. Zugleich wird aber auch große Besorgnis über die israelischen Militäraktionen dagegen geäußert, die in dicht besiedelten Gebieten erfolgten, viele zivile Opfer forderten und zu massiven Vertreibungen führten.

Israel hatte zuletzt mitgeteilt, die libanesische Hisbollah-Miliz greife Israel von Stellungen aus an, die sich in unmittelbarer Nähe von Posten der UN-Blauhelmtruppen im Südlibanon befinden./aha/DP/mis

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News

ARIVA.DE Redaktion Thumbnail
20.12.24 - ARIVA.DE Redaktion