TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: VW-Dieselgate: Milliardenklage gegen VW über 3,255 Mrd. Euro

Dienstag, 15.03.2016 08:35 von DGAP - Aufrufe: 286

DGAP-Media / 15.03.2016 / 08:30
 
 Pressemitteilung
 
 VW-Dieselgate: Erste deutsche Milliardenklage gegen die Volkswagen AG beim
 Landgericht Braunschweig für 278 institutionelle Investoren aus der ganzen
 Welt eingereicht über zusammen 3,255 Mrd. Euro
 
 Kirchentellinsfurt, 15.03.2016
 
 Die TISAB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TISAB) hat am gestrigen Montag
 Nachmittag die erste deutsche Milliardenklage gegen die Volkswagen AG beim
 dafür allein zuständigen Landgericht (LG) Braunschweig eingereicht.
 Gegenstand der Klage sind verschiedene kapitalmarktrechtliche
 Pflichtverletzungen der Volkswagen AG im Zeitraum vom 6. Juni 2008 bis 18.
 September 2015. Bei den insgesamt 278 Klägern handelt es sich
 ausschließlich um institutionelle Investoren aus Deutschland und der ganzen
 Welt, unter anderem aus Australien, Dänemark, Frankreich, Italien, Japan,
 Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz;
 UK, USA und Taiwan. Darunter befinden sich 17 deutsche
 Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungsgesellschaften und mit
 CalPERS einer der größten US-Pensionsfonds.
 
 Die Klageforderung beläuft sich auf insgesamt 3.255.002.361,66 Euro.
 Finanziert wird diese Klage über ein Konsortium bestehend aus Claims
 Funding Europe (www.claimsfundingeurope.eu), DRRT (www.drrt.com); Grant &
 Eisenhofer(www.gelaw.com) und Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP
 (www.ktmc.com).
 
 Die TISAB ist eine Schwesterkanzlei der Tübinger Kanzlei TILP. "Da sich
 nach unseren Informationen und Erfahrungen die Volkswagen AG bisher
 beharrlich Vergleichsverhandlungen verschließt und auch nicht Willens ist,
 Vereinbarungen zur Verjährungshemmung zu treffen, war die Einreichung
 dieser ersten Milliardenklage notwendig. Wir freuen uns sehr, dass uns so
 viele institutionelle Häuser aus der ganzen Welt beauftragt haben, sie in
 dieser Klage zu vertreten", sagt Andreas Tilp, Geschäftsführer von TISAB
 und TILP.
 
 "Auch in dieser Klage haben wir Musterverfahrensantrag auf Einleitung eines
 KapMuG-Musterverfahrens gestellt, da dies erfahrungsgemäß die Chancen der
 Kläger deutlich erhöht", ergänzt Tilp, dessen Kanzlei TILP bereits
 erfolgreich die Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom AG sowie gegen
 die Hypo Real Estate Holding AG geführt hat.
 
 Da mit dem 19. September 2016 erhebliche Ansprüche zu verjähren drohen,
 wird das vorgenannte Prozessfinanzierungskonsortium weitere Klagen
 institutioneller Häuser gegen die Volkswagen AG finanzieren und über die
 TISAB geltend machen. Hierfür haben sich bereits über 20 weitere
 institutionelle Investoren gemeldet mit einer Schadensersatzforderung von
 deutlich über 1 Milliarde Euro. Bekanntlich hat die Kanzlei TILP für einen
 VW-Aktionär bereits am 1. Oktober 2015 die erste Klage gegen VW wegen
 unterlassener rechtzeitiger Ad-hoc-Mitteilungen im Zusammenhang mit der
 Diesel-Affäre eingereicht und damit erreicht, dass die Volkswagen AG mit
 Schriftsatz vom 29. Februar 2016 selbst die Einleitung eines KapMuG
 Verfahrens beantragt hat. Vor diesem Hintergrund zeichnet sich daher ein
 Musterverfahren, welches dann beim Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig
 verhandelt wird, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ab.
 Kontakt
 
 TISAB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
 Andreas Tilp | Rechtsanwalt
 Einhornstraße 21
 D-72138 Kirchentellinsfurt
 Telefon: + 49-7121-90909-0
 Telefax: +49-7121-90909-81
 E-Mail: medien@tilp.de
 www.tilp.de
 
 
 
 TISAB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
 TISAB steht für TILP International Securities Antitrust Banking. Diese
 Schwesterkanzlei von TILP führt in Deutschland Klageverfahren im
 Milliardenbereich, darunter die drei Klagen institutioneller Investoren vor
 dem Landgericht Hannover gegen die Porsche Automobil Holding AG wegen der
 in
 2008 gescheiterten Übernahme von VW.
 
 TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte
 Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP") ist eine
 der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich seit 1994
 konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren
 und Anlegern engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.
 Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird
 TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und
 Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch
 Kanzleien in Deutschland " 'die' führende Kapitalmarktrechtskanzlei". Das
 Handbuch Wirtschaftskanzleien des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP
 seit nunmehr zehn Jahren zur absoluten Spitzengruppe der führenden
 Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von
 JUVE ist TILP "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl
 institutioneller als auch privater Investoren in bank- und
 kapitalmarktrechtlichen Fragen ...die seit Jahren zu den ersten Adressen
 gehört und ... das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber
 bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz".
 Die Kanzlei hat inzwischen über 150 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
 sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für
 Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS bezeichnet das von
 TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen
 bei Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein
 "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz".
 TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis im nationalen und
 internationalen kollektiven Rechtsschutz. National gilt das insbesondere in
 sogenannten KapMuG-Verfahren nach dem Kapitalanleger
 Musterverfahrensgesetz. Das KapMuG wurde als spezielles Verfahrensrecht des
 kollektiven Rechtsschutzes im Jahr 2005 als Reaktion des Gesetzgebers auf
 den Frankfurter Telekom-Prozess, welcher mit Klagen von TILP aus dem Jahr
 2001 begann und rund 17.000 Kläger umfasst, geschaffen. Bei dessen Reform
 im Jahr 2012 war Andreas Tilp einer der neun Sachverständigen des
 Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. So hat TILP beispielsweise im
 "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (DER SPIEGEL)
 im Oktober 2014 vor dem BGH den KapMuG-Fall DT 3 gegen die Deutsche Telekom
 AG gewonnen, ebenso siegte die Kanzlei für den Musterkläger vor dem OLG
 München im KapMuG- "Großprozess" (JUVE) gegen die Hypo Real Estate Holding
 AG (HRE).
 
 Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin CAPITAL "Der
 Etablierte ... Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte ...", für die
 SÜDDEUTSCHE ZEITUNG ist er "der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten".
 DER SPIEGEL nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach
 Einschätzung der FRANKFURTER ALLGEMEINE SONNTAGSZEITUNG ist er der "wohl
 bekannteste Anwalt der Republik". Andreas Tilp ist stellvertretender
 Vorsitzender des Gesetzgebungsausschusses Bank- und Kapitalmarktrecht im
 Deutschen AnwaltVerein und engagiert sich für die Interessen von Investoren
 und Anlegern beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen
 Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er war u.a. Sachverständiger
 der Regierungskommission Corporate Governance sowie des Deutschen
 Bundestages zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz, zur Reform
 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes, zum AIFM-Umsetzungsgesetz und
 zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz.
 
 TILP ist Partner der Kanzleien TILP PLLC, New York sowie TILP Litigation
 Lda & Comandita (ZFDM), Funchal/Madeira, die sich auf die Vertretung
 institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des
 Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.
 
 
Ende der Pressemitteilung
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Emittent/Herausgeber: TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Schlagwort(e): Unternehmen 15.03.2016 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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