Die Flagge Israels.
Mittwoch, 08.05.2024 10:19 von | Aufrufe: 109

WDH/Israel: Wichtiger Grenzübergang für Gaza-Hilfe wieder geöffnet

Die Flagge Israels. pixabay.com

(Im ersten Satz des dritten Absatzes wurde ein überflüssiges Wort gestrichen.)

TEL AVIV/GAZA (dpa-AFX) - Der wichtige Grenzübergang für die Lieferung von Hilfsgütern in den Gazastreifen Kerem Schalom ist nach mehrtägiger Schließung nach israelischen Angaben am Mittwoch wieder geöffnet worden. Er war am Sonntag nach einem Raketenangriff der islamistischen Hamas für humanitäre Transporte geschlossen worden. Trotz eines weiteren Raketenangriffs aus dem Gazastreifen am Dienstag seien nun wieder Lastwagen aus Ägypten mit humanitärer Hilfe, darunter Lebensmittel, Wasser, Ausrüstung für Unterkünfte, Medikamente und von der internationalen Gemeinschaft gespendetes medizinisches Material am Übergang eingetroffen, teilte die israelische Armee weiter mit.

Nach einer gründlichen Sicherheitsinspektion werde die Ausrüstung auf die Gaza-Seite des Grenzübergangs gebracht, betonte die Armee. Um wie viele Lastwagen es gehe, wurde nicht gesagt. Zudem würden Hilfsgüter auch über den Erez-Kontrollpunkt im Norden in das Küstengebiet gelangen.

Westliche Partner Israels, darunter auch Deutschland, hatten die Regierung in Jerusalem dringend aufgefordert, den Übergang angesichts der katastrophalen Versorgungslage der Zivilisten im Gazastreifen wieder zu öffnen. Dies gelte auch für den Übergang Rafah vom Gazastreifen nach Ägypten, dessen palästinensischen Teil die israelische Armee in der Nacht zu Dienstag unter ihre Kontrolle gebracht hatte./ro/DP/mis


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.