"Eventuell muss man dann ggfs. auch in Luxembourg gegen die Änderungen der Registrierung vorgehen."
Das dürfte wenig Aussicht auf Erfolg haben, da die Ausgliederung der Anleihen durch deren Bedingungen gedeckt ist. Siehe IR-Seite von Adler.
Auch die sonstigen Klagen halte ich für fragwürdig, da die Kläger den Schaden glaubhaft machen müssen, den der Plan ihnen zufügt.
Vor allem im Hinblick darauf, dass die offenbar erst gekauft haben, als die Probleme längst bekannt waren. Und das mit hohem Abschlag.
Eigentlich müsste das Stimmrecht in solchen Fällen ebenfalls beschränkt werden, damit kein solcher Missbrauch Erfolg hat...