Ich kann dir sagen, dass die Begründung für min 50% passen wird.
"die Versicherung sagt, dass die, namentliche Relevanz, Coronaviren, nicht in den AVB aufgeführt sind und sie deshalb nicht zahlen wollen. Der Richter meint aber, wenn man, so wie der Inhaber des Braukellers anfang 2020 eine solche Versicherung abschließt, die Versicherung eben diese inkludieren bzw. zahlen muss, da es zu dem Zeitpunkt schon erste Anzeichen dazu gab."
"die Versicherung sagt, dass die, namentliche Relevanz, Coronaviren, nicht in den AVB aufgeführt sind und sie deshalb nicht zahlen wollen. Der Richter meint aber, wenn man, so wie der Inhaber des Braukellers anfang 2020 eine solche Versicherung abschließt, die Versicherung eben diese inkludieren bzw. zahlen muss, da es zu dem Zeitpunkt schon erste Anzeichen dazu gab."