AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG
Essen
WKN 629600 / ISIN DE 0006296007
Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der
vereinfachten Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG ("Gesellschaft") hat am 29. November 2010 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.312.500,00 eingeteilt in 1.312.500 Stückaktien, zum Zwecke der Deckung von Verlusten in vereinfachter Form gemäß §§ 229 ff. AktG im Verhältnis 3 : 2 durch Zusammenlegung von jeweils drei (3) auf den Inhaber lautende Stückaktien zu zwei (2) auf den Inhaber lautende Stückaktien um EUR 437.500,00 auf EUR 875.000,00 herabzusetzen.
Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals wurde am 27. Mai 2011 in das Handelsregister beim Amtsgericht Essen unter HRB 20779 eingetragen. Zugleich wurde die Durchführung einer von der Hauptversammlung am 29. November 2010 beschlossen Kapitalerhöhung um EUR 875.000,00 auf EUR 1.750.000,00 in das Handelsregister eingetragen, wobei klarstellend darauf hingewiesen sei, dass die durchgeführte Kapitalerhöhung auf Art und Umfang der Zusammenlegung von ursprünglich 1.312.500 Aktien in Folge der Kapitalherabsetzung keinen Einfluss hat.
Die Zusammenlegung der ursprünglichen 1.312.500 Stückaktien im Verhältnis 3 : 2 in 875.000 Stückaktien ("konvertierte Aktien") erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des
27. November 2012.
Soweit Aktionäre einen nicht durch drei teilbaren Bestand an Aktien halten, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte ("Aktienspitzen") das unten Gesagte.
Die konvertierten Stückaktien sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Durchführung der Zusammenlegung
Mit Wirkung zum
28. November 2012
erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 3 : 2 im regulierten Markt der Stuttgarter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 27. November 2012.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem Stand vom 27. November 2012, abends, umbuchen. An die Stelle von je drei (3) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE0006296007) treten zwei (2) konvertierte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A1RFGW0).
Spitzenausgleich / Verwertung
Soweit ein Aktionär einen nicht durch drei (3) teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A0Z24L4) eingebucht. Eine Arrondierung von Aktienspitzen zu Vollrechten (so genannter Spitzenausgleich) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung eines erforderlichen Spitzenausgleichs gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,
spätestens jedoch bis zum 12. Dezember 2012
wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Lang & Schwarz Broker GmbH, Düsseldorf, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen erfolgt nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG zum Börsenpreis.
Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A1RFGW0) im regulierten Markt der Stuttgarter Wertpapierbörse wird am 28. November 2012 aufgenommen.
Kosten
Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.
Essen, im November 2012
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG
Der Vorstand
Essen
WKN 629600 / ISIN DE 0006296007
Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der
vereinfachten Kapitalherabsetzung nach §§ 229 ff. AktG
Die ordentliche Hauptversammlung der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG ("Gesellschaft") hat am 29. November 2010 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.312.500,00 eingeteilt in 1.312.500 Stückaktien, zum Zwecke der Deckung von Verlusten in vereinfachter Form gemäß §§ 229 ff. AktG im Verhältnis 3 : 2 durch Zusammenlegung von jeweils drei (3) auf den Inhaber lautende Stückaktien zu zwei (2) auf den Inhaber lautende Stückaktien um EUR 437.500,00 auf EUR 875.000,00 herabzusetzen.
Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals wurde am 27. Mai 2011 in das Handelsregister beim Amtsgericht Essen unter HRB 20779 eingetragen. Zugleich wurde die Durchführung einer von der Hauptversammlung am 29. November 2010 beschlossen Kapitalerhöhung um EUR 875.000,00 auf EUR 1.750.000,00 in das Handelsregister eingetragen, wobei klarstellend darauf hingewiesen sei, dass die durchgeführte Kapitalerhöhung auf Art und Umfang der Zusammenlegung von ursprünglich 1.312.500 Aktien in Folge der Kapitalherabsetzung keinen Einfluss hat.
Die Zusammenlegung der ursprünglichen 1.312.500 Stückaktien im Verhältnis 3 : 2 in 875.000 Stückaktien ("konvertierte Aktien") erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des
27. November 2012.
Soweit Aktionäre einen nicht durch drei teilbaren Bestand an Aktien halten, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte ("Aktienspitzen") das unten Gesagte.
Die konvertierten Stückaktien sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt.
Durchführung der Zusammenlegung
Mit Wirkung zum
28. November 2012
erfolgt die Umstellung der Notierung der Aktien der Gesellschaft im Verhältnis 3 : 2 im regulierten Markt der Stuttgarter Wertpapierbörse. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 27. November 2012.
Entsprechend werden die Depotbanken die Depotbestände an Stückaktien der Gesellschaft nach dem Stand vom 27. November 2012, abends, umbuchen. An die Stelle von je drei (3) Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE0006296007) treten zwei (2) konvertierte Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A1RFGW0).
Spitzenausgleich / Verwertung
Soweit ein Aktionär einen nicht durch drei (3) teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A0Z24L4) eingebucht. Eine Arrondierung von Aktienspitzen zu Vollrechten (so genannter Spitzenausgleich) setzt einen entsprechenden Kauf- oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der Gesellschaft werden zur Durchführung eines erforderlichen Spitzenausgleichs gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,
spätestens jedoch bis zum 12. Dezember 2012
wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen.
Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können, werden von der Lang & Schwarz Broker GmbH, Düsseldorf, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte für Rechnung der Depotbanken verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen erfolgt nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG zum Börsenpreis.
Die Preisfeststellung der konvertierten Stückaktien (ISIN DE000A1RFGW0) im regulierten Markt der Stuttgarter Wertpapierbörse wird am 28. November 2012 aufgenommen.
Kosten
Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.
Essen, im November 2012
AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG
Der Vorstand