ab 02.01.2002 ändert sich die Besteuerung der argentinischen anleihen.
Sie werdnflat notiert, d.h. sie notieren ohne Berechnung von Stückzinsen.
aufgrund dieser Neu-Notierung gelten diese Staatsnaleihen absofort als Finanzinnovationen und werden nach der Pauschal oder Differnzmethode besteuert.
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