Bayer: Gute Erfolgsaussichten für Klagerückweisung
Der Leverkusener Chemie- und Pharmakonzern Bayer rechnet damit, dass der Versuch von Rechtsanwälten, deutsche Kläger in der Lipobay-Affäre in eine amerikanische Sammelklage bei den dortigen Gerichten einzubeziehen, scheitern wird. Nach Auffassung des Bayer-Konzerns ist die Auswahl eines ausländischen Gerichtsstands unzulässig. Aus diesem Grund gehe man bei Bayer davon aus, dass die US-Gerichte entsprechende Anträge zurückweisen werden. "Streitigkeiten zwischen deutschen Staatsangehörigen und einem deut-schen Unternehmen sind vor deutschen Gerichten unter Anwendung deutschen Rechts auszutragen. Dies gilt in anderen Ländern entsprechend. Dieses Prinzip wird auch durch das amerikanische Recht anerkannt", teilt Bayer mit. Der Chemie- und Pharmakonzern hat im vergangenen Sommer seinen Cholesterinsenker Lipobay vom Markt genommen, als Verdachtsmomente aufgetreten sind, das Präparat könnte lebensgefährliche Nebenwirkungen haben. Bei Todesfällen, die in Zusammenhang mit Lipobay gebracht worden sind, sind bislang aber keine Zusammenhänge zwischen Todesursache und Medikament nachgewiesen worden.
Der Leverkusener Chemie- und Pharmakonzern Bayer rechnet damit, dass der Versuch von Rechtsanwälten, deutsche Kläger in der Lipobay-Affäre in eine amerikanische Sammelklage bei den dortigen Gerichten einzubeziehen, scheitern wird. Nach Auffassung des Bayer-Konzerns ist die Auswahl eines ausländischen Gerichtsstands unzulässig. Aus diesem Grund gehe man bei Bayer davon aus, dass die US-Gerichte entsprechende Anträge zurückweisen werden. "Streitigkeiten zwischen deutschen Staatsangehörigen und einem deut-schen Unternehmen sind vor deutschen Gerichten unter Anwendung deutschen Rechts auszutragen. Dies gilt in anderen Ländern entsprechend. Dieses Prinzip wird auch durch das amerikanische Recht anerkannt", teilt Bayer mit. Der Chemie- und Pharmakonzern hat im vergangenen Sommer seinen Cholesterinsenker Lipobay vom Markt genommen, als Verdachtsmomente aufgetreten sind, das Präparat könnte lebensgefährliche Nebenwirkungen haben. Bei Todesfällen, die in Zusammenhang mit Lipobay gebracht worden sind, sind bislang aber keine Zusammenhänge zwischen Todesursache und Medikament nachgewiesen worden.