- Übernahme des größten Mitbewerbers in den Niederlanden
Der Beate Uhse Konzern baut seine führende Position im
internationalen Erotik-Einzelhandel deutlich aus. Mit
wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Oktober 2003 erwirbt die Beate Uhse
Retail Holding B.V. 100 Prozent der Christine le Duc B.V., Voledam.
Mit 32 Erotik-Geschäften und einem Umsatz von 8,7 Mio. Euro in 2002,
ist Christine le Duc hinter Beate Uhse die Nummer zwei im
niederländischen Erotik-Einzelhandel.
Der Beate Uhse Einzelhandel erzielte 2002 in den Niederlanden mit 34
Shops einen Umsatz von 11,7 Mio. Euro. Durch die Übernahme ist Beate
Uhse mit insgesamt 66 Erotik-Shops im holländischen Einzelhandel
vertreten. Die neuen Shops werden zukünftig vom konzerneigenen
Logistik-Zentrum in Almere beliefert werden.
Der Erotikkonzern Beate Uhse hat mit der
Übernahme der holländischen Kette Christine le Duc seine Marktführerschaft im
Nachbarland ausgebaut. Die Kette bringt 8,7 Millionen Euro Umsatz und 32 Läden
in die Unternehmensgruppe ein, wie die Beate Uhse AG am Montag in Flensburg
mitteilte. Dadurch sei die Zahl der Läden in den Niederlanden auf 67 Shops
gestiegen. Auch sie sollen wie die übrigen europaweit 258 Beate-Uhse-Läden vom
Frühjahr 2004 an von dem neuen Logistik-Zentrum nahe Amsterdam beliefert
werden.
Das Erotik-Unternehmen Beate Uhse AG geht mit
einer Shop-Kette speziell mit Angeboten für Frauen in den Markt. Die neue
Uhse-Tochter wurde "Mae B." getauft und am Freitag als Test- Laden am Stammsitz
Flensburg präsentiert. "Mae B." stehe für erotische Inspiration und führe in
moderner Form fort, was die Firmengründerin begonnen habe, hieß es. Das
Shop-Konzept symbolisiere auch die sexuelle Selbstbestimmung der Frau. Die
ersten Läden sollen im Frühjahr 2004 zunächst in deutschen Großstädten eröffnet
werden.
Der Erotikhandelskette Beate Uhse AG wird
eigene Aktien über die Börse zurückkaufen. Der Erwerb beginne mit dem heutigen
Tag, teilte das Unternehmen am Freitag mit. Die Hauptversammlung hatte einem
solchen Schritt im vergangenen Juni zugestimmt. Bedingung sei, dass der Preis
den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien im XETRA-Handel an den jeweils
drei vorangegangenen Börsentagen um nicht mehr als zehn Prozent über- oder
unterschreiten darf