Neue Regeln gegen Kursbetrug
jja. MAINZ, 11. Juli. Die EU-weiten Vorschriften gegen Kursmanipulation und Insiderhandel werden in den kommenden Wochen festgelegt: Der Ausschuß der europäischen Wertpapier-Aufsichtsbehörden (CESR) hat nunmehr seine Vorschläge dafür bekanntgegeben. "Das ist die letzte Gelegenheit für Deutschland, sich in Brüssel Gehör zu verschaffen", sagte Jens Fürhoff von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) bei einer Veranstaltung der Universität Mainz. Bis zum 30. September habe die Wirtschaft nun die Möglichkeit, zu dem im Internet veröffentlichten Konsultationspapier Stellung zu nehmen (www.fescoeurope.org). Geregelt wird dort etwa, wann ein strafbarer "Marktmißbrauch" vorliegt und wann sogenannte Insidertatsachen bekanntgegeben werden müssen. Die europäischen Finanzminister haben die zugrunde liegende Rahmenrichtlinie schon beschlossen. Die technischen Einzelheiten der Ausführung, die allerdings inhaltlich sehr weit gehen, beschließt dagegen nur noch der Wertpapierausschuß, in dem Verwaltungsvertreter der Mitgliedsländer sitzen (Komitologieverfahren). Dieser wiederum läßt sich im Auftrag der Europäischen Kommission von CESR beraten. Die so verabschiedeten Vorschriften muß schließlich der Bundestag in deutsches Recht umsetzen. Fürhoff wies darauf hin, daß die Pflicht zur Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen in Deutschland dadurch vermutlich ausgeweitet werde. Ausgedehnt werde auch die Strafbarkeit von Insiderhandel, etwa auf Geschäfte an den Strom- und Warenterminbörsen. Sehr weit ausgestaltet werde obendrein die Strafbarkeit von Kursmanipulationen. Verboten werden sollen danach "falsche oder irreführende Signale" an den Kapitalmarkt sowie solche Wertpapiergeschäfte, die ein "künstliches Preisniveau" bewirken.
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.07.2002, Nr. 159 / Seite 23