Also wenn ich beim S-Broker eine Verkaufsorder eingebe, habe ich drei Wahlmöglichkeiten für die Gültigkeit:
1. heute, d.h. das Ding verfällt mit Ablauf des aktuellen bzw. nächstmöglichen Handelstages
2. ultimo = Ende des aktuellen Monats und
3. Datum: Da kann ich frei ein Verfallsdatum einsetzen, also meinetwegen das Jahresende.
Beim Datum muss man allerdings zwingend einen Tag eingeben, an dem auch Handel stattfindet. Bankfeiertage gehen nicht. Wenn man allerdings ein falsches Datum erwischt, meckert er, und man kann es korrigieren.
Folge: Also ich würde da ein Limit von 1.000 EUR setzen wollen. Solange das ganz und gar unrealistisch ist, wird die Order halt nicht ausgeführt. Wenn man das Ablaufdatum am Jahresende gesetzt hat, guckt man einfach rechtzeitig vorher rein, ändert ggfs. das eingegebene Limit ab und/oder ändert das Ablaufdatum. Für jede Änderung muss man allerdings 5 EUR Gebühr bezahlen. Man muss sich allerdings für einen Handelsplatz entscheiden, und den kann man nicht mehr ändern. Wollte man das doch tun, müsste man die Order löschen ( = Streichungsgebühr) und müsste die Order dann neu eingeben. Das sollte jedoch kein Problem sein, man muss sich nur dessen bewusst sein. Deshalb:
Eigentlich eine gute Sache, und zwar ganz unabhängig von der Shortseller-Problematik, denn:
Nehmen wir mal an, irgendwann geht der Kurs tatsächlich kurzzeitig über die im Verkaufslimit angegebene Marke, man ist aber gerade nicht am Computer und somit nicht handlungsfähig (was weiß ich, auf Arbeit, im Urlaub, krank oder einfach anders beschäftigt), würde man sich ja grün und blau ärgern, wenn man zu diesem Preis einfach nur deshalb nicht verkauft hätte, weil man gerade sozusagen zur falschen Zeit am falschen Ort war.
Nur jetzt ergeben sich doch noch ein paar Fragen:
1. Was passiert bei Kapitalmaßnahmen? Könnte es passieren, dass ich z.B. an einem Aktiensplit automatisch nicht teilnehme, wenn ich nicht vorher rechtzeitig die Verkaufsorder rausnehme? Normalerweise wird ja dann der Bestand an Aktien im Depot gesperrt, damit er dann umgebucht werden kann... Könnte es passieren, dass das nicht so vorgenommen wird bei Beständen, für die bereits eine Verkaufsorder gesetzt worden ist? Oder müsste man einfach nur nach Beendigung der Kapitalmaßnahme ggfs. die Verkaufsorder einfach erneuern?
2. Was passiert, wenn ich für meinen jetzigen Bestand die oben beschriebene Verkaufsorder setze, aber irgendwann Gelegenheit und Wunsch habe, nochmal von denselben Aktien nachzukaufen? Und zwar natürlich, bevor die Verkaufsorder ausgeführt worden ist? Kann es sein, dass
- entweder die Bank sich komplett weigert, eine solche Kauforder auszuführen und man erst die Verkaufsorder rausnehmen müsste (und dann müsste man sie ja wieder hinterher reinnehmen; wären beim S-Broker dann 5 EUR Streichungsgebühr)? Oder,
- die Bank legt für die gleiche Aktie einen zweiten Orderposten an, für den man dann separat auch wieder eine Verkaufsorder stellen müsste? Dann fiele allerdings am Jahresende eine zusätzliche Postengebühr im Depot an...
Beim letzteren Fall müsste ich nichts vorbereiten, im ersteren Fall müsste man vor der Kapitalmaßnahme aktiv werden...
Vielleicht haben wir ja hier jemanden, der private Kontakte zu einem Banker hat und solche Fragen beantworten könnte.
Grundsätzlich finde ich die Idee interessant und bin schon gespannt auf Antworten...