Bonus-Aktien der Telekom sind zu versteuern
BERLIN (dpa-AFX) - Telekom-Aktionäre , die zum
Jahresende Bonus-Aktien erhalten haben, müssen diese
2002 als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuern.
Darauf verwies am Donnerstag das
Bundesfinanzministerium.
Maßgebend für den Zeitpunkt der Besteuerung sei der Tag der Einbuchung der Bonus-Aktien in das jeweilige
Depot. "Die Steuerpflicht tritt deshalb erst für das Jahr 2002 ein", sagte ein Sprecher des Ministeriums.
Bonus-Papiere standen den Telekom- Aktionären zu, die die Aktien beim dritten Börsengang am 19. Juni
2000 erworben und seither ununterbrochen gehalten haben.
Der Wert der Bonus-Aktien bemisst sich nach den niedrigsten am Zuflusstag an einer deutschen Börse
(einschließlich XETRA) gehandelten Kurs (Einbuchungskurs). Wie bei Dividenden ist nach dem neuen
Steuerrecht nur die Hälfte dieses Wertes mit dem vollen Steuersatz zu erfassen, so weit der Freibetrag für
Kapitaleinkünfte von 1.550 Euro für Ledige und 3.100 Euro für Verheiratete überschritten wird.
Wird die Bonus-Aktie innerhalb eines Jahres nach Anschaffung veräußert, ist ein privater Gewinn oder Verlust
bei der Einkommenssteuer zu berücksichtigen. Als Anschaffungszeitpunkt gilt dabei der Ablauf der Haltefrist
am 31. Dezember 2001. Für den Anschaffungswert ist der Einbuchungskurs maßgebend./wb/DP/rh
P.S Sind die Aktien schon eingebucht bei Euch?
Gruß
ernu... wieder
BERLIN (dpa-AFX) - Telekom-Aktionäre , die zum
Jahresende Bonus-Aktien erhalten haben, müssen diese
2002 als Einnahmen aus Kapitalvermögen versteuern.
Darauf verwies am Donnerstag das
Bundesfinanzministerium.
Maßgebend für den Zeitpunkt der Besteuerung sei der Tag der Einbuchung der Bonus-Aktien in das jeweilige
Depot. "Die Steuerpflicht tritt deshalb erst für das Jahr 2002 ein", sagte ein Sprecher des Ministeriums.
Bonus-Papiere standen den Telekom- Aktionären zu, die die Aktien beim dritten Börsengang am 19. Juni
2000 erworben und seither ununterbrochen gehalten haben.
Der Wert der Bonus-Aktien bemisst sich nach den niedrigsten am Zuflusstag an einer deutschen Börse
(einschließlich XETRA) gehandelten Kurs (Einbuchungskurs). Wie bei Dividenden ist nach dem neuen
Steuerrecht nur die Hälfte dieses Wertes mit dem vollen Steuersatz zu erfassen, so weit der Freibetrag für
Kapitaleinkünfte von 1.550 Euro für Ledige und 3.100 Euro für Verheiratete überschritten wird.
Wird die Bonus-Aktie innerhalb eines Jahres nach Anschaffung veräußert, ist ein privater Gewinn oder Verlust
bei der Einkommenssteuer zu berücksichtigen. Als Anschaffungszeitpunkt gilt dabei der Ablauf der Haltefrist
am 31. Dezember 2001. Für den Anschaffungswert ist der Einbuchungskurs maßgebend./wb/DP/rh
P.S Sind die Aktien schon eingebucht bei Euch?
Gruß
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