Bundesrechnungshof: Aufruf zur Steuerhinterziehung

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vega2000:

Bundesrechnungshof: Aufruf zur Steuerhinterziehung

 
25.04.02 17:41

Die derzeit geltende Steuer auf Spekulationsgewinne von Privatpersonen greift nach Darstellung des Bundesrechnungshofs nicht ausreichend und verstößt damit gegen die Verfassung.


"Im Ergebnis kann der gesetzliche Anspruch auf die Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren derzeit nicht wirksam und umfassend durchgesetzt werden", beschreibt der Bundesrechnungshof das Fazit einer Untersuchung, die er am Donnerstag dem Bundestag in Berlin vorgelegt hat. Es bleibe den Steuerpflichtigen überlassen, ob und in welcher Höhe sie die Veräußerungsgewinne in ihren Steuererklärungen angäben. "Die Finanzverwaltung verfügt kaum über die Möglichkeit, fehlende oder falsche Angaben zu erkennen oder zu überprüfen."

Damit ist nach Auffassung der Kontrollbehörde der Verfassungsgrundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung berührt. Als Alternative schlägt der Rechnungshof vor, eine Abzugssteuer auf die Gewinne zu erheben, die von den Banken abgeführt wird. Weitere Steuerzahlungen durch den Depotbesitzer entfielen dann. Als weitere Alternative schlägt die Behörde vor, das Bankgeheimnis zu lockern: "Eine weitere Möglichkeit wären intensivere Kontrollverfahren, wie sie seit langem in anderen Ländern angewendet werden."

Nach der bisherigen Rechtslage sind Einkünfte aus privaten Wertpapiergeschäften einkommensteuerpflichtig, wenn sie 512 Euro überscheiten und zwischen An- und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt.

Quelle:Reuters

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