Ad hoc - eine Meldung verschleiert
Beständiger Ärger
Von Frank Markowski
Alles Sportive liegt mir fern. Schon in der Schule war ich immer der Letzte, der in die Mannschaft gewählt wurde - egal welche. Kurz: Ich bin ein absoluter Sportidiot! Dennoch hege ich eine gewisse Sympathie für Borussia Dortmund.
Wie schön, dass es sie gibt, die Schwarzgelben (so sehen ihre Trikots aus, hab' mich erkundigt). Nicht nur in der Bundesliga sind sie erfolgreich (hab' ich gehört), sie bringen auch Farbe in den grauen Ad-hoc-Alltag der Börsenjournalisten. Da heißt es zum Beispiel in einer Pflicht-Mitteilung: "Borussia Dortmund hat den Spieler Victor Nosa Ikpeba bis zum 30.06.2002 an RealBetis Balompi, S.A.D., Sevilla ausgeliehen." Keine Ahnung, wer Ikpeba ist und ob Balompi tatsächlich das Team von Sevilla ist. Aber es ist doch erfrischend zu lesen, dass auch solche Informationen kursrelevant sind.
Ansonsten sorgen sie nämlich für beständigen Ärger, die Ad-hoc-Meldungen - besonders zu Zeiten der Quartalsergebnisse. In der Krise verstehen die Unternehmen diese Pflicht-Mitteilungen als probates Mittel zur Verschleierung. Da wird das Wichtigste irgendwo als Nebensächlichkeit versteckt. Umsatz- und Gewinn-Kennzahlen sind unübersichtlich dargestellt, oft unvollständig und manchmal sogar irreführend.
Ad hoc - eine Meldung verschleiert Paradebeispiel Lintec Jüngstes Paradebeispiel ist die Lintec AG: In der Ad-hoc-Meldung zu den Halbjahreszahlen wurde der Gewinn vor Steuern und Zinsen (EBIT) mit 3,1 Millionen Euro angegeben. Ein Jahr zuvor lag das EBIT noch bei 2,4 Millionen Euro, so die Mitteilung. Damit wäre das EBIT angestiegen. Eine gute Nachricht also.
Dass dem gar nicht so war, konnte der Anleger dann am nächsten Tag in einer neuen Ad-hoc-Meldung erfahren - sofern er sie gelesen hat. Da lag der Vergleichswert des Vorjahres plötzlich bei 5,2 Millionen Euro. Faktisch ist das EBIT also gesunken - und zwar kräftig.
Als Grund für das Zahlen-Wirrwarr gab das Unternehmen an, "Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung im Vergleich zum Vorjahr gliederungsseitig geändert" zu haben. Was auch immer das konkret heißen mag, offensichtlich waren die zuvor angegebenen 2,4 Millionen Euro durchaus korrekt. Der springende Punkt ist nur, dass ein Gewinnsprung suggeriert wurde, der tatsächlich das Gegenteil war. Die 5,2 Millionen wären der korrekte Vergleichswert gewesen - und zwar schon in der ersten Pflichtmitteilung!
Ad hoc - eine Meldung verschleiert
Standard muss her
Logisch: Jede Gesellschaft ist bestrebt, genau die Zahlen zu nennen, die am besten aussehen. Alles, was weh tut, wird möglichst ausgespart. So werden die eigenen Anleger über den Löffel barbiert. Für den Börsen-Journalisten bedeutet das: anrufen und nachfragen. Mehr als ärgerlich wird das Ganze, wenn dann niemand kompetente Auskunft geben kann. Vorstände, Investor-Relations-Manager - alle in einem Meeting. Na, prima!
Natürlich ist das nicht immer so - aber oft. Das Problem ist: Es gibt keinen Standard für Ad-hoc-Meldungen. Ein echtes Manko, das in der Praxis den Sinn dieser Mitteilungen unterläuft. Bei den Quartalszahlen beispielsweise bietet sich die Form einer Tabelle an. So könnten die wichtigsten Kennziffern übersichtlich und vergleichbar dargestellt werden. Eins ist klar: Es besteht Handlungsbedarf!
Den Borussen verzeihe ich natürlich. Sie haben in ihrer Meldung zwar auch das Wesentliche vergessen, nämlich die Höhe der Leihgebühr, sprich: der Einnahme. Aber sie haben wenigstens einen gewissen Unterhaltungswert, die schwarzgelben News.