PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
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Vorstand: Martin Hoppenrath (Vors.), Dr. Hermann Peter Wohlleben ⋅ Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Dieter Hundt
Sitz: Köln ⋅ Rechtsform: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ⋅ Registergericht: AG Köln Nr. HRB 6821
Kontoverbindung: WestLB AG Konto-Nr. 432 666 BLZ 300 500 00
PSVaG
PSVaG �� 50963 Köln
. .
Berlin-Kölnische-Allee 2-4
50969 Köln
www.psvag.de
Telefon: 0221 93659 – 0
Telefax: 0221 93659 – 294
Durchwahl: 93659 –
Ihr Zeichen
Ihre Nachricht vom
Bei Antwort bitte angeben Unser Zeichen
Datum
im Juli 2009
Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie in den vergangenen Jahren üblich, wollen wir Sie auch in diesem Jahr über das aktuelle Insol-venzgeschehen informieren und Ihnen Hinweise zur möglichen Beitragsbelastung 2009 geben.
Die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland hat auch beim PSVaG Spuren hinterlassen. So sind die Anzahl der Insolvenzen und das uns betreffende Scha-denvolumen im Vergleich zum Vorjahr sprunghaft angestiegen. Die weitere Schadenentwicklung bis Jahresende ist ungewiss.
Im Hinblick auf den Beitragssatz für 2009 ist davon auszugehen, dass dieser um ein Mehrfaches über dem durchschnittlichen Beitragssatz der letzten fünf Jahre (3,3 Promille) liegen wird. Aus heutiger Sicht wäre ein Beitragssatz von 13,5 Promille erforderlich. Dieser kann sich aufgrund weiterer Insol-venzen erhöhen. Auch wäre eine Verringerung möglich, wenn die auf der Rückseite dargestellten Regelungen zur Abmilderung der Beitragsbelastung Anwendung finden könnten.
Über die Festsetzung des Beitragssatzes wird Anfang November entschieden. Der Beitragsbescheid 2009 wird Ihnen Mitte November zugehen.
Mit freundlichen Grüßen
PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Hoppenrath Dr. Wohlleben
- 2 -
Erläuterungen zum Finanzierungsverfahren des PSVaG (§ 10 Abs. 2 BetrAVG)
Das Betriebsrentengesetz schreibt für die Finanzierung der vom PSVaG aufgrund von Insolven-zen zu übernehmenden betrieblichen Altersversorgung vor, dass die Beiträge den Schadenauf-wand decken müssen. Dieser besteht aus:
• den versicherungsmathematischen Barwerten der im laufenden Kalenderjahr entstehen-den Ansprüche auf Leistungen der Insolvenzsicherung (Rechnungszinsfuß gemäß § 65 VAG)
• dem Unterschiedsbetrag der versicherungsmathematischen Barwerte der aufgrund ein-getretener Insolvenzen zu sichernden unverfallbaren Anwartschaften am Ende des Ka-lenderjahres und am Ende des Vorjahres (Rechnungszinsfuß um ein Drittel höher als bei laufenden Leistungen).
Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres grundsätzlich im jeweiligen Bei-tragssatz wider, mit der Folge, dass für das jeweils laufende Jahr am Jahresende regelmäßig ein anderer Beitragssatz (höher oder niedriger) als im Vorjahr festgesetzt werden muss.
Um Ausschläge der Beitragssätze nach oben abzumildern, steht eine Glättungsregelung zur Verfügung. Danach kann der Teil der jährlich erforderlichen Beiträge, der die des Vorjahres übersteigt, auf das laufende und die vier Folgejahre verteilt werden.
Außerdem kann in Jahren, in denen sich außergewöhnlich hohe Beiträge ergeben würden, zu deren Ermäßigung der Ausgleichsfonds in einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-tungsaufsicht zu genehmigenden Umfang herangezogen werden.
Bisherige Beitragssätze:
In den 34 Geschäftsjahren des PSVaG bewegte sich der Beitragssatz zwischen 0,3 ‰ (1990) und 6,9 ‰ (1982), im Vorjahr betrug er 1,8 ‰. Der gewichtete durchschnittliche Beitragsatz über die letzten fünf bzw. zehn Jahre beträgt 3,3 ‰. Über alle 34 Geschäftsjahre beträgt er 2,6 ‰. Die Beitragssätze seit 1975 können Sie der Übersicht im Bericht über das Geschäfts-jahr 2008 (S. 35) oder dessen Kurzfassung im Internet (www.psvag.de/Archiv, S. 21) entneh-men.
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
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Vorstand: Martin Hoppenrath (Vors.), Dr. Hermann Peter Wohlleben ⋅ Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Dieter Hundt
Sitz: Köln ⋅ Rechtsform: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ⋅ Registergericht: AG Köln Nr. HRB 6821
Kontoverbindung: WestLB AG Konto-Nr. 432 666 BLZ 300 500 00
PSVaG
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Datum
im Juli 2009
Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie in den vergangenen Jahren üblich, wollen wir Sie auch in diesem Jahr über das aktuelle Insol-venzgeschehen informieren und Ihnen Hinweise zur möglichen Beitragsbelastung 2009 geben.
Die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland hat auch beim PSVaG Spuren hinterlassen. So sind die Anzahl der Insolvenzen und das uns betreffende Scha-denvolumen im Vergleich zum Vorjahr sprunghaft angestiegen. Die weitere Schadenentwicklung bis Jahresende ist ungewiss.
Im Hinblick auf den Beitragssatz für 2009 ist davon auszugehen, dass dieser um ein Mehrfaches über dem durchschnittlichen Beitragssatz der letzten fünf Jahre (3,3 Promille) liegen wird. Aus heutiger Sicht wäre ein Beitragssatz von 13,5 Promille erforderlich. Dieser kann sich aufgrund weiterer Insol-venzen erhöhen. Auch wäre eine Verringerung möglich, wenn die auf der Rückseite dargestellten Regelungen zur Abmilderung der Beitragsbelastung Anwendung finden könnten.
Über die Festsetzung des Beitragssatzes wird Anfang November entschieden. Der Beitragsbescheid 2009 wird Ihnen Mitte November zugehen.
Mit freundlichen Grüßen
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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Hoppenrath Dr. Wohlleben
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Erläuterungen zum Finanzierungsverfahren des PSVaG (§ 10 Abs. 2 BetrAVG)
Das Betriebsrentengesetz schreibt für die Finanzierung der vom PSVaG aufgrund von Insolven-zen zu übernehmenden betrieblichen Altersversorgung vor, dass die Beiträge den Schadenauf-wand decken müssen. Dieser besteht aus:
• den versicherungsmathematischen Barwerten der im laufenden Kalenderjahr entstehen-den Ansprüche auf Leistungen der Insolvenzsicherung (Rechnungszinsfuß gemäß § 65 VAG)
• dem Unterschiedsbetrag der versicherungsmathematischen Barwerte der aufgrund ein-getretener Insolvenzen zu sichernden unverfallbaren Anwartschaften am Ende des Ka-lenderjahres und am Ende des Vorjahres (Rechnungszinsfuß um ein Drittel höher als bei laufenden Leistungen).
Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres grundsätzlich im jeweiligen Bei-tragssatz wider, mit der Folge, dass für das jeweils laufende Jahr am Jahresende regelmäßig ein anderer Beitragssatz (höher oder niedriger) als im Vorjahr festgesetzt werden muss.
Um Ausschläge der Beitragssätze nach oben abzumildern, steht eine Glättungsregelung zur Verfügung. Danach kann der Teil der jährlich erforderlichen Beiträge, der die des Vorjahres übersteigt, auf das laufende und die vier Folgejahre verteilt werden.
Außerdem kann in Jahren, in denen sich außergewöhnlich hohe Beiträge ergeben würden, zu deren Ermäßigung der Ausgleichsfonds in einem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-tungsaufsicht zu genehmigenden Umfang herangezogen werden.
Bisherige Beitragssätze:
In den 34 Geschäftsjahren des PSVaG bewegte sich der Beitragssatz zwischen 0,3 ‰ (1990) und 6,9 ‰ (1982), im Vorjahr betrug er 1,8 ‰. Der gewichtete durchschnittliche Beitragsatz über die letzten fünf bzw. zehn Jahre beträgt 3,3 ‰. Über alle 34 Geschäftsjahre beträgt er 2,6 ‰. Die Beitragssätze seit 1975 können Sie der Übersicht im Bericht über das Geschäfts-jahr 2008 (S. 35) oder dessen Kurzfassung im Internet (www.psvag.de/Archiv, S. 21) entneh-men.