..und der weitere Verlauf in der Insolvenzordnung, dem Aktiengesetz und dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit definiert wird.
Tätest du diese Gesetze kennen, müsstest du gar nicht fragen. Quod erat demonstrandum.
Tätest du diese Gesetze kennen, müsstest du gar nicht fragen. Quod erat demonstrandum.