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Dt. Beamtenvorsorge Im. Holding AG vor Sanierung!

Beiträge: 1.868
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Dt. Beamtenvorso. kein aktueller Kurs verfügbar
 
D2Chris:

Übernahme

 
04.09.15 13:16

Übernahmeangebote sind Angebote, die auf den Erwerb der Kontrolle gerichtet sind (§ 29 Abs. 1 WpÜG). Das Übernahmeangebot muss eine „angemessene Gegenleistung“ (§ 31 WpÜG i.V. mit § 3 WpÜG-Angebotsverordnung) für die Anteile enthalten, wobei ein im WpÜG bestimmter Mindestwert nicht unterschritten werden darf. Der Gegenwert besteht in aller Regel aus einer Geldleistung oder Aktien der eigenen Gesellschaft, also einem Aktientausch. Mindestwert[Bearbeiten]Der Mindestwert (Mindestpreis im Übernahmeangebot) wird auf Grund der Marktpreisentwicklung der jüngeren Vergangenheit ermittelt. Handelt es sich um Aktien, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, muss der Gegenwert mindestens dem gewichteten inländischen Börsenkurs dieser Aktien während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung eines Angebotes entsprechen. Die Gewichtung erfolgt auf der Grundlage der Umsätze der an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 9 WpHG als börslich gemeldeten Geschäfte.


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D2Chris:

Es wird also nur ein Mindeswert geregelt

 
04.09.15 13:17
D.h. nach oben ist keine Beschränkung gegeben.
Faktisch macht ein Angebot nur dann Sinn wenn die Aktionäre auch bereit sind es anzunehmen, also Angebotspreis über aktuellen Kurs!
M.Minninger:

Aber es kann weiter gehandelt werden.

 
04.09.15 13:19
M.Minninger:

An den Referendar.

 
04.09.15 13:20
Brauchst nicht warten.

Es erfolgt keine Komplettsperrung meiner ID.  :-)
D2Chris:

@1503

 
04.09.15 13:21
Ja klar! Warum auch nicht!
Steht ja auch jeden frei des Angebot anzunehmen. Selbst wenn man es nicht annimmt und dann erfährt das die Mehrheit das Angebot angenommen hat, hat man noch eine Nachfrist von 2 Wochen um das Angebot im Nachhinein noch anzunehmen!
tbhomy:

WpÜG §1

 
04.09.15 13:24
"Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Angebote zum Erwerb von Wertpapieren, die von einer Zielgesellschaft ausgegeben wurden und zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind."
M.Minninger:

Wir sind doch hier organisiert und handeln

 
04.09.15 13:25
Hot Stocks
NCC-1701:

Sehr interessant!

 
04.09.15 13:25
Bin gespannt, wo das Angebot liegen wird. Der Ausdruck "in substanzieller Höhe" klingt schonmal sehr gut. Mal sehen, ich rechne mit über 0,10 €.
D2Chris:

Wie es auch sei!

 
04.09.15 13:26
Egal ob WPüG hier gilt oder auch nicht, es wird ein Angebot kommen.
D2Chris:

@1508

 
04.09.15 13:27
Stimmt! Hört sich schon mal besser an als Mindestgebot (-;
M.Minninger:

#1505

 
04.09.15 13:28
Dann warten wir jetzt ab, wie es weitergeht
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#1512

M.Minninger:

Und einige werden das Gebot vermutlich nicht

 
04.09.15 13:33
lactobazillus:

ähnliche Situaton wie

 
04.09.15 13:34
bei German Brokers nach dem letztem Angebot.

aktuell MK German Brokers 0,8 mio wären hier ca 0,085 ct.

nnM
M.Minninger:

Gutes Beispiel

 
04.09.15 13:35
M.Minninger:

#1512

 
04.09.15 13:38
Mal ganz ehrlich.

Gehört das hier her ?
tbhomy:

Minninger

 
04.09.15 13:39
Falls du auch der Meinung bist, dass NCC-1701 RECHT HAT, dann JA !
M.Minninger:

#1512

 
04.09.15 13:40
Dann halt doch mal Wort , siehe #1494.

Selbst da liegen anscheinend Probleme
tbhomy:

Minninger

 
04.09.15 13:43
Lies meine Postings RICHTIG!

Wo im WpÜG steht, dass es nicht für Insolvenzwerte gilt?

Wo aber steht im WpÜG, dass es nicht für Werte im Freiverkehr steht? #1506...

Gesetze lesen und Gesetze verstehen...
tbhomy:

#1518

 
04.09.15 13:43
ICH halte mich daran. Ich bin ein ehrbarer Hamburger Kaufmann.
tbhomy:

#1517 Scheinbar nicht...?

 
04.09.15 13:48
M.Minninger:

#1519

 
04.09.15 13:49
Kannst Du Dir ganz einfach beantworten :

Welches ist denn der Unterschied zwischen einem Insolvenzwert und einer noch aktiven AG ?

Börsensegment hier egal.

Was muss denn ein Insolvenzwert erfüllen ?  ...bis es zur...... kommt ?

Warum will der Freak aus dem BA denn günstig an die Aktien kommen ?
M.Minninger:

#1520

 
04.09.15 13:51
Dann können wir uns ja mal treffen.

Wohne dicht bei.

Hoffe Du weißt, dass wir Einstecktücher tragen ?
tbhomy:

#1522

 
04.09.15 13:58
Nur das Gesetz zählt, Auslegung nur durch juristisch belastbaren Kommentar bitte.

Das hättest du gewusst, wenn du wirklich ein Einstecktuch tragen tätest. Du hättest dann auch meiner Logik folgen können und Fragen wären überflüssig gewesen...

Warten wir mal ab, was im Angebot steht. Ich täte nicht zu schnell verkaufen. Aber das wisst ihr ja bereits.

 
M.Minninger:

Beantworte doch einmal die Frage

 
04.09.15 14:01
aus Posting #1522

Was kommt da zum tragen ?

Weiche doch nicht schon wieder aus.
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