Cnited hat die Einstweilige Verfügung gegen den Börsenneuling Letsbuyit (Erstznotiz: 21.07.2000) am Freitag zugestellt.
Wie ein Sprecher Cniteds betonte, müsse Letsbuyit nun reagieren und sein Angebot ändern. Cnited hatte mit der Zustellung der Verfügung auf Grund des laufenden Börsengangs gewartet.
Cnited erwartet nun, das Letsbuyit entweder sein Angebot ändert oder ganz vom Netz nimmt. Nach den Worten des Unternehmenssprechers verstößt Letsbuyit nicht nur gegen das Rabattgesetz, sondern auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Letsbuyit hatte bereits am Montag erklärt, dass sich die Einstweilige Verfügung auf geltendes Recht der 30er Jahre stützt und das EU-Recht hingegen auf der Seite von Letsbuyit steht. Das Unternehmen will notfalls durch alle gerichtlichen Instanzen gehen. Notwendige Änderungen könnten aber nach Angaben Letsbuyits schnell ausgeführt werden.
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Quelle : instock.de