Frage

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chrismitz:

Frage

 
10.12.01 12:00
Hallo zusammen,
nachdem hier 5 Mo. lang über ein 2,50 DM-Schokoriegel ausführlich diskutiert wird :-)), könnt ihr mir ja bestimmt auch zu meinem Problem etwas sagen!?!
Ich habe einen Vertrag vor über einem Monat, in Gegenwart eines Vertreters einer Firma, unterschrieben. In diesem Vertrag ist unteranderem eine Leistung meines Vermieters vereinbart. Diese Vereinbarung ist bis jetzt noch nicht eingelöst. Der Vertreter hat den Vertrag zur Unterschrift seines Chefs Mitgenommen und wollte ihn unterschrieben zurückschicken.
Wie lange ist den meine Unterschrift auf diesem Vertrag gültig bzw. kann ich aus dem Vertrag zurücktreten? Wie lange können die meinen Vertrag ununterschrieben behalten, ohne daß dieser von denen unterschrieben wird?

Danke für eure Antworten!

Gruß
chrismitz:

...

 
10.12.01 12:20
Alle Juristen beim essen?
Don Moneta:

Nicht alle

 
10.12.01 12:29
also ich würde die unter Frist setzen. Dazu genügt ein formloses Schreiben, in dem Du ihnen noch 1-2 Wochen Zeit läßt, den Vertrag an Dich zurückzusenden. Wenn bis dahin keine Antwort, dann kannste einfach deine Willenserklärung zurückziehen, also den Vertrag zerreisen. Du solltest aber schon in der Fristsetzung ankündigen, daß Du dir die Kündigung  / Rücktritt vorbehälst, falls du bis zum genannten Zeitpunkt keine Antwort erhältst.

Was man auch machen kann, ist einfach beim Vermieter anrufen, und wenn der noch nicht unterschieben hat, einfach die Unterschrift zurückziehen.
Besser wäre es, du würdest das persönlich mit einem Zeugen machen, sonst gibt das hinterher meistens Ärger.
Also nimm einen Freund mit, geht zum Vermieter und laßt euch den Vertrag wieder aushändigen. Wenn der bereits unterschieben ist, dann hängste erstmal drin und mußt ganz offiziell kündigen und dabei auch die Kündigugnsfristen beachten.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.

Gruß Don
chrismitz:

@ Don

 
10.12.01 12:43
Danke für deine Antwort.
Der Vermieter muß nicht unterschreiben, er soll nur auf sein Vermieterpfandrecht
verzichten. Da er dies aber noch nicht gemacht hat, hänge ich in der Schwebe,
da nichts passiert u. beide in Verhandlungen stehen. Jetzt wollte ich wissen, wie lange das so weiter gehen kann!?!

Gruß
Don Moneta:

Zwingen kann man ihn leider nicht

 
10.12.01 15:57
das er das einfach so unterschreibt.
Ich würde ich wie oben bereits gesagt eine Frist setzen, bis zu welcher er sich entscheiden muß´.
Danach weiß man dann wenigstens woran man ist.
Du bist also nicht bis in alle Êwigkeit an deine Willenserklärung gebunden, du kannst sie nach der Frist einfach widerrufen.

Gruß Don
chrismitz:

@ Don

 
10.12.01 17:12
Gut danke, dann weiß ich bescheid!

Gruß
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